Mit der Veröffentlichung des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP 2021) und des 2. Hochwasserrisikomanagementplans (RMP 2021) werden weitere wichtige Schritte zur Verbesserung des Zustands unserer Gewässer, zur nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen und zur Verringerung des Hochwasserrisikos gesetzt.
Das Bundesministerium erstellt in Zusammenarbeit mir den wasserwirtschaftlichen Planungen der Länder alle 6 Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan. Der Plan ist eine wichtige Grundlage für die Bewirtschaftung unserer Gewässer in den nächsten Jahren. Er soll den langfristigen Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasser fördern und die Gewässerökologie deutlich verbessern.
Ziel der EU-Hochwasserrichtlinie ist die Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die Bearbeitung erfolgt in 3 Arbeitsschritten, die in 6-Jahres Zyklen aktualisiert werden. Die hier veröffentlichten Ergebnisse haben Gültigkeit für den Umsetzungszeitraum 2022 - 2027.
Ein Jubiläumsbericht gibt Einblicke in die Entwicklung und Gestaltung des Gewässergütemonitorings, das eine wichtige Grundlage für den vorsorgenden Gewässer- und Umweltschutz in Österreich darstellt.
Am 25. Februar 2021 fand eine Videokonferenz zum Thema „Hochwasserrisikomanagement in Österreich – Information zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans“ statt. Anlass war den Entwurf dieses Planes der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Eröffnung der Videokonferenz erfolgte durch Bundesministerin Elisabeth Köstinger und Sektionschef Günter Liebel.