Überblick Förderung Siedlungswasserwirtschaft

Kläranlage - Reinhalteverband
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Förderungsmaßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft umfassen die Errichtung und Sanierung der erforderlichen Infrastruktur für eine ausreichende Trinkwasserversorgung und eine geordnete Abwasserentsorgung. Ein funktionierendes Wasserinfrastruktursystem und dessen Förderung sind von elementarer Bedeutung.

Von 1959 bis 1993 wurden Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft vom Bund im Rahmen des Wasserbautenförderungsgesetzes (WBFG) durch Gewährung kostengünstiger Darlehen aus Mitteln des Wasserwirtschaftsfonds gefördert. Dieses Förderungssystem war vor allem auf die Unterstützung der Versorgung und Entsorgung in relativ dicht besiedelten Gebieten abgestimmt.

1993 erfolgte durch das Umweltförderungsgesetz (UFG) eine Neustrukturierung der Bundesförderung für die Siedlungswasserwirtschaft, unter anderem mit dem Ziel, den verstärkten Ausbau der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Die Förderung von Investitionen erfolgte seither im Wesentlichen in Form von Finanzierungszuschüssen und Investitionszuschüssen mit an die jeweiligen Randbedingungen der Gemeinden angepassten Fördersätzen.

Seit 1993 erfolgt die Abwicklung der Förderung durch die Kommunalkredit Austria AG, seit 2003 durch deren Tochtergesellschaft Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Die Anstrengungen der Vergangenheit haben bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Gewässergüte unserer Seen und Flüsse und des Grundwassers geführt. Trotzdem sind auch weiterhin geeignete Maßnahmen unerlässlich, um die Abwässer geordnet zu entsorgen und zu reinigen sowie die Bevölkerung ausreichend mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Auch Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung gewinnen in der Siedlungswasserwirtschaft seit einigen Jahren immer mehr an Bedeutung.
 

  • 100 % der österreichischen Bevölkerung werden aus Grundwasser und Quellwasser mit Trinkwasserqualität versorgt, etwa 93 % der Bevölkerung sind an die zentrale öffentliche Wasserversorgung angeschlossen
  • Mehr als 96 % der Bevölkerung sind an ein öffentliches Kanalnetz sowie an eine kommunale Abwasserreinigungsanlage angeschlossen, der Rest der anfallenden Abwässer wird über alternative Sammlungssysteme und Behandlungssysteme (Hauskläranlagen, Senkgruben) entsorgt
  • Verbesserte Gewässergüte durch den Ausbau der Abwasserentsorgung
  • Durch die gezielte Unterstützung zur Sanierungen von zumindest 40 Jahre alten Anlagen wird die Grundwassergüte und Oberflächengewässergüte in Österreich gesichert und die Qualität der Wasserversorgung weiter verbessert

Seit 1959 getätigte Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft

Investitionskosten 1959-2023
Abwasserentsorgung 52,480 Milliarden Euro
Wasserversorgung 16,231 Milliarden Euro
Summe 68,711 Milliarden Euro
(Stand 2023)

 

Förderungsrichtlinien für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft konkretisieren die Rahmenbedingungen für den Erhalt von Fördermitteln und unterscheiden bei der Förderungsintensität sowohl in der Trinkwasserversorgung als auch in der Abwasserentsorgung zwischen einer Basisförderung und einer Spitzenförderung.

Der Basisfördersatz wird jeweils mit 10 % der förderungsfähigen Kosten festgelegt. Der Spitzenfördersatz beträgt im Trinkwasserbereich bis zu 25 % und im Abwasserbereich bis zu 40 % der förderungsfähigen Kosten.

Die Berechnung der Spitzenförderung berücksichtigt die spezifischen Kosten der Vergangenheit und die Einkommenssituation in der Gemeinde. Die Förderungssätze werden für alle Gemeinden jährlich aktualisiert und vom Ministerium veröffentlicht.

 

Spezialthemen der Förderung in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft

Im Bereich der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung kann die Siedlungswasserwirtschaft wesentliche Beiträge zur Energieeinsparung sowie auch wesentliche Möglichkeiten zur klimaschonenden Energieerzeugung liefern. Bereits derzeit werden rund 56 % des jährlichen Strombedarfs der Siedlungswasserwirtschaft selbst erzeugt. Beim thermischen Energiebedarf liegt die Eigenabdeckung mit rund 73 % noch höher. Eine Studie der Energieagentur zeigt, dass die Eigenabdeckung in beiden Bereichen noch gesteigert werden kann (Zach 2022).

Ein größeres Potenzial besteht beispielsweise in der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung der Abwasserwärme besonders im Bereich des Ablaufes von Kläranlagen, mit einer Größenordnung von über 3.000 GWh pro Jahr. Daher sind zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich der Siedungswasserwirtschaft die Nutzung von Sonne, Wind, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas und Abwasserwärme förderfähig. Auf der Energieeinsparungsseite kommen beispielsweise Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Kläranlagen in Betracht.

Neben dem Klimaschutz spielt auch die Klimawandelanpassung eine immer größere Rolle in der Siedlungswasserwirtschaft. Aufgrund der durch den fortschreitenden Klimawandel hervorgerufenen Starkregenereignisse und der gleichzeitig zunehmenden Bodenversiegelung treten immer häufiger Überlastungen der Niederschlagswasserkanalisation auf.

Analysen zeigen, dass bei stärker werdenden Regenereignissen mit Kanalsystemen alleine immer weniger das Auslangen gefunden werden kann, und Versickerungs- und Niederschlagswasserrückhaltemaßnahmen vor Ort immer relevanter werden, um größere Überflutungen von Siedlungsgebieten zu vermeiden. Gleichzeitig wird durch Entsiegelungsmaßnahmen und Begrünung der Bildung von Hitzeinseln entgegengewirkt und das Stadtklima deutlich verbessert.

Um die Umsetzung lokaler Niederschlagswasserbewirtschaftung zu unterstützen, sind lokale Niederschlagswasserversickerungs-, Retentions- und Verdunstungsanlagen in Siedlungsgebieten sowie Niederschlagswasserbewirtschaftungspläne förderfähig. Zu diesen zählen unter anderem Flächen-, Rigolen- und Muldenversickerungen, Retentionsmulden, Baumrigole und Entsiegelungsmaßnahmen.

Die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft soll künftig die notwendigen Anreize setzen, damit die Potenziale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Bereich der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft – nicht zuletzt auch im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität Österreichs – und Maßnahmen zur Entsiegelung, Versickerung und Verdunstung vor Ort rasch genutzt und umgesetzt werden.

Weiters wird auch der Blackoutvorsorge in der Siedlungswasserwirtschaft Aufmerksamkeit geschenkt. In den Spezialthemen sind diesbezüglich förderfähige Maßnahmen aufgelistet.

Weitere Details zu den Regelungen in den Förderungsrichtlinien sind in den seit Juni 2023 geltenden Spezialthemen gemäß Förderungsrichtlinien 2022, Version 2/2023 zu finden.

 

 

Weiterführende Informationen