Neue Förderungsrichtlinien für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Wasserwerk
Foto: BML / Alexander Haiden

Bundesminister Norbert Totschnig hat neue Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft genehmigt, die ergänzend zu den bisherigen Förderungsmöglichkeiten die Förderung von Maßnahmen zur Treibhausgasverringerung und zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ermöglichen.
 

Im Bereich der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung kann die Siedlungswasserwirtschaft wesentliche Beiträge zur Energieeinsparung sowie auch wesentliche Möglichkeiten zur klimaschonenden Energieerzeugung liefern. Bereits derzeit werden rund 56 % des jährlichen Strombedarfs der Siedlungswasserwirtschaft selbst erzeugt. Beim thermischen Energiebedarf liegt die Eigenabdeckung mit rund 73 % noch höher. Eine aktuelle Studie der Energieagentur zeigt, dass die Eigenabdeckung in beiden Bereichen noch gesteigert werden kann.

Ein größeres Potenzial besteht beispielsweise in der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung der Abwasserwärme besonders im Bereich des Ablaufes von Kläranlagen, mit einer Größenordnung von über 3.000 GWh/pro Jahr.

Daher sind zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich der Siedungswasserwirtschaft die Nutzung von Sonne, Wind, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas und Abwasserwärme förderfähig.

Auf der Energieeinsparungsseite kommen beispielsweise Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Kläranlagen in Betracht.

Neben dem Klimaschutz spielt auch die Klimawandelanpassung eine immer größere Rolle in der Siedlungswasserwirtschaft. Aufgrund der durch den fortschreitenden Klimawandel hervorgerufenen Starkregenereignisse und der gleichzeitig zunehmenden Bodenversiegelung treten immer häufiger Überlastungen der Niederschlagswasserkanalisation auf.

Analysen zeigen, dass bei stärker werdenden Regenereignissen mit Kanalsystemen alleine immer weniger das Auslangen gefunden werden kann, und Versickerungs- und Niederschlagswasserrückhaltemaßnahmen vor Ort immer relevanter werden, um größere Überflutungen von Siedlungsgebieten zu vermeiden. Gleichzeitig wird durch Entsiegelungsmaßnahmen und Begrünung der Bildung von Hitzeinseln entgegengewirkt und das Stadtklima deutlich verbessert.

Um die Umsetzung lokaler Niederschlagswasserbewirtschaftung zu unterstützen, sind lokale Niederschlagswasserversickerungs-, Retentions- und Verdunstungsanlagen in Siedlungsgebieten sowie Niederschlagswasserbewirtschaftungspläne nun förderfähig. Zu diesen zählen unter anderem Flächen-, Rigolen- und Muldenversickerungen, Retentionsmulden, Baumrigole und Entsiegelungsmaßnahmen.

Die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft soll künftig die notwendigen Anreize setzen, damit die Potenziale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Bereich der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft - nicht zuletzt auch im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität Österreichs – und Maßnahmen zur Entsiegelung, Versickerung und Verdunstung vor Ort rasch genutzt und umgesetzt werden.

Weiters wird zukünftig auch verstärkt der Blackoutvorsorge in der Siedlungswasserwirtschaft Aufmerksamkeit geschenkt und in den Spezialthemen sind diesbezüglich förderfähige Maßnahmen aufgelistet.

Weitere Details zu den Regelungen in den Förderungsrichtlinien sind in den seit Juni 2023 geltenden Spezialthemen gemäß Förderungsrichtlinien 2022, Version 2/2023 zu finden.