Förderung kommunale Siedlungswasserwirtschaft

Kläranlage
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Österreich erfolgt von Seiten des Ministeriums auf Basis des Umweltförderungsgesetzes (UFG) und der dazu erlassenen Richtlinien.

Die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sichert die Errichtung und Sanierung der erforderlichen Infrastruktur für eine geordnete Abwasserentsorgung sowie einer ausreichenden Trinkwasserversorgung. Dafür stehen jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Der frühere Förderschwerpunkt in den Bereichen der Ersterrichtung sowie erforderliche Infrastruktur hat sich deutlich in Richtung Werterhaltung und Sanierung verschoben. Die Sanierung von Anlagen ist ab einem Alter von 40 Jahren förderungsfähig.

 

Förderungsfähige Maßnahmen

  • Errichtung von Anlagen zur Wasserfassung (Brunnen, Quellen), Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter), Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen) sowie Wasseraufbereitung
  • Errichtung von Abwasserreinigungs- und -ableitungsanlagen (Kanalisation inkl. der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke etc.) sowie von Schlammbehandlungsanlagen
  • Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (z.B. Erneuerbare Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes, Energieeffizienzmaßnahmen, innerbetriebliche Maßnahmen zur Verringerung der Lachgas- und Methanemissionen oder Nutzung der Abwasserwärme)
  • Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung und Entsiegelung
  • Sanierungen entsprechender Anlagen älter als 40 Jahre
  • Anpassung von Abwasserreinigungsanlagen an den Stand der Technik
  • Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems
  • Planungs- oder Bauaufsichtsleistungen
  • Benchmarking

 

Förderungswerber

Fördermittel für die Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen allen österreichischen Gemeinden, Verbänden, kommunalen Unternehmen und Genossenschaften zur Verfügung.

 

Abwicklung der Förderung

Die Förderungsabwicklung erfolgt in digitaler Form. Projekte können über die Online-Plattform www.meinefoerderung.at einfach und übersichtlich eingereicht werden. Die weitere Abwicklung der Förderung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Ämtern der Landesregierungen und der Abwicklungsstelle des Bundes, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).

Die Förderung erfolgt in Form von Finanzierungszuschüssen, die in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden.

 

Förderungsausmaß

Das Förderungsausmaß wird von Seiten des Bundesministeriums jährlich bis spätestens Ende September aktualisiert und auf der Homepage der Abwicklungsstelle sowie unten bei den Downloads veröffentlicht. Darüber hinaus können Einzelanlagen noch zusätzlich durch das jeweilige Bundesland gefördert werden.

 

Förderungsvoraussetzungen

  • Öffentliches Interesse, Gemeinwohl und Fortschritt
  • Beurteilung durch das jeweilige Bundesland
  • Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik
  • Vorliegen der erforderlichen Bescheide (Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.)
  • Förderungsantrag muss vor Baubeginn eingelangt sein

 

 

Weiterführende Informationen