Maßnahmen auf EU-Ebene im Lebensmittel- und Agrarsektor

Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel
Foto: www.parlament.gv.at

Der Ukrainekrieg stellt den europäischen wie auch den weltweiten Lebensmittel- und Agrarsektor vor enorme Herausforderungen. Die Aufrechterhaltung des EU-Binnenmarktes trägt wesentlich zur stabilen Versorgungslage innerhalb der EU bei. Aus diesem Grund sind derzeit insbesondere Maßnahmen auf EU-Ebene beschlossen worden, die einer nationalen Umsetzung bedürfen und zum Teil bereits umgesetzt werden.

Der BML-Vorschlag einer EU-Eiweißstrategie wird von 23 EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission unterstützt. Die Europäische Kommission hat nun mit den Arbeiten an der Strategie begonnen. Laut ersten Informationen ist eine Vorlage einer überarbeiteten Europäischen Eiweißstrategie für Anfang 2024 geplant. Auch das Europäische Parlament hat die Forderung nach einer umfassenden Europäischen Eiweißstrategie erneut bekräftigt und arbeitet derzeit an einem entsprechenden Bericht.

Mit Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 23. März 2022 wurde für das Jahr 2022 die Nutzungsfreigabe von Bracheflächen im Rahmen der Ökologischen Vorrangflächen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik als wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Produktivitätssteigerung beschlossen. Die erforderliche Antragstellung im Rahmen des „Mehrfachantrags 2022“ war bis 31. Mai möglich. Es wurden rund 12.000 Hektar Ausnahmen beantragt, insbesondere Mais mit rund 6.900 Hektar, sowie Ackerfutter (Mahd/Beweidung) und Leguminosen/Soja mit je rund 2000 Hektar. Details siehe: Nutzung von Brachflächen zur Steigerung der Versorgungssicherheit (bml.gv.at)

Mit Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 23. März 2022 ist die private Lagerhaltung von Schweinefleisch möglich. Anträge können seit 25. März bei der AMA eingereicht werden.

Am 23. März 2022 wurde die Delegierte Verordnung der Europäischen Kommission vom 23. März 2022 bezüglich außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren veröffentlicht. Für Österreich steht ein Anteil von rund 9 Millionen Euro zur Verfügung.

Das mit 110 Millionen Euro dotierte Versorgungssicherungs-Paket der Bundesregierung wird als Versorgungssicherungsbeitrag an die heimischen Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt. Dieser Beitrag bemisst sich aus einer flächenbezogenen und einer tierbezogenen Komponente und umfasst alle Sektoren. Der durchschnittliche Beitrag je Betrieb beträgt rund 1.000 Euro. Die Die abwickelnde Stelle ist die AMA, die Berechnung erfolgt automatisch anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022. Details siehe: 110 Millionen Euro für unsere Bäuerinnen und Bauern (bml.gv.at)