Maßnahmen auf EU-Ebene im Lebensmittel- und Agrarsektor

Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel
Foto: www.parlament.gv.at

Der Ukrainekrieg stellt den europäischen wie auch den weltweiten Lebensmittel- und Agrarsektor vor enorme Herausforderungen. Die Aufrechterhaltung des EU-Binnenmarktes trägt wesentlich zur stabilen Versorgungslage und zur Einkommenssicherung der Landwirtschaft innerhalb der EU bei.

Aus diesem Grund wurden in den Jahren 2022 und 2023 verschiedene Maßnahmen auf EU-Ebene und national verabschiedet.

Der BML-Vorschlag einer EU-Eiweißstrategie wird von 23 EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission unterstützt. Die Arbeiten betreffend eine umfassende EU-Eiweißstrategie wurden von der Europäischen Kommission aufgenommen. Eine Präsentation dieses EU-Eiweißplanes durch die Europäische Kommission wird für Anfang 2024 in Aussicht gestellt. Auch das Europäische Parlament hat die Notwendigkeit einer umfassenden Europäischen Eiweißstrategie erneut bekräftigt und arbeitet derzeit an einem Bericht dazu.

Auf EU-Ebene wurde die Nutzung von ökologischen Vorrang-/Bracheflächen im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ermöglicht. 2022 wurde diese Ausnahme in Österreich auf rund 12.000 Hektar in Anspruch genommen (davon Mais mit rund 7.000 Hektar und die Mahd/Beweidung von Ackerfutter sowie Leguminosen/Soja mit je rund 2000 Hektar). Auch für das Jahr 2023 wurden entsprechende Ausnahmeregelungen beschlossen. Neben der erneuten Nutzungsfreigabe von Bracheflächen im Rahmen der Konditionalität wird auch die neue Regelung zum Fruchtwechsel erst 2024 das erste Mal zur Anwendung kommen.

Unterstützung des Schweinefleischmarktes 2022 durch die Möglichkeit der privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch, die aber von Österreich nicht genutzt wurde.

Durchführung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren wurde EU-weit mit 500 Millionen Euro budgetiert. Der Anteil Österreichs betrug rund 9 Millionen Euro und wurde für die Bereiche Obst-, Gemüse- und Gartenbau, jeweils in geschütztem Anbau, genützt.

Abweichende Regelungen im Rahmen eines befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft

Das mit 110 Millionen Euro dotierte Versorgungssicherungs-Paket der Bundesregierung wurde als Versorgungssicherungsbeitrag an die heimischen Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt. Dieser Beitrag bemisst sich aus einer flächenbezogenen und einer tierbezogenen Komponente und umfasst alle Sektoren der Landwirtschaft. Der durchschnittliche Beitrag je Betrieb betrug rund 1.000 Euro. Die abwickelnde Stelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA). Die Berechnung erfolgte automatisch anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022. Die Auszahlung erfolgte am 21. Dezember 2022.

Für den Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft stellt die Bundesregierung rund 120 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird ein Energiekostenzuschuss im Rahmen des befristeten EU-Krisenrahmens zur Abfederung der Belastungen erfolgen. Das Umsetzungsmodell besteht aus zwei Stufen: In Stufe 1 wird ein pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug gewährt. Basis dafür sind die Daten aus dem Mehrfachantrag 2022. Der Sockelbetrag je Betrieb beträgt 100 Euro. Die Auszahlung von rund 91 Millionen Euro erfolgte am 26. April 2023. In der Stufe 2 ist ein verbrauchsabhängiger Zuschuss vorgesehen. Dafür muss ein gesonderter Antrag bei der AMA gestellt werden. Die Auszahlung erfolgte im zweiten Halbjahr 2023.

Bei der Temporären Agrardieselvergütung wird in Österreich eine pauschale Steuerbegünstigung für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen, die unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, gewährt. Für den Vergütungszeitraum 1. Mai 2022 – 30. Juni 2023 stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Beantragung erfolgte über eine Korrektur des Mehrfachantrags 2022 an die AMA bis 31. Dezember 2022. Forstflächen mussten dabei aktiv angegeben werden. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2023.

Ziel der Rückvergütung der CO2-Bepreisung ist es, die durch das Einführen der CO2-Bepreisung entstandene Kostenbelastung abzufedern. Die Rückvergütung ist für den Zeitraum 2022 – 2025 jährlich über den Mehrfachantrag beantragbar. Für das Jahr 2022 stehen maximal 15 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag steigt jährlich und beträgt im Jahr 2025 45 Millionen Euro. Die Vergütungssätze variieren ebenfalls jährlich (2022: 2,25 Cent/Liter Gasöl; 2025: 16,5 Cent/Liter Gasöl). Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2023.

Im Rahmen von weiteren finanziellen Unterstützungen auf EU-Ebene wurden bisher im Jahr 2023 als außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für den pflanzlichen Bereich 56,3 Millionen Euro für Bulgarien, Rumänien und Polen sowie im Juni 2023 weitere 100 Millionen Euro für die Anrainerstaaten der Ukraine (Bulgarien, Ungarn, Rumänien und die Slowakei) zur Verfügung gestellt.

Ein weiteres finanzielles Hilfspaket auf EU-Ebene über 330 Millionen Euro für 22 Mitgliedstaaten, die bisher keine Soforthilfemaßnahme erhalten haben, erfolgte mit Beschluss im Juli 2023 und einer großen nationalen Flexibilität über die Art der Beihilfe und der Auswahl der betroffenen Sektoren, die dafür in Frage kommen.

Österreich erhielt rund 5,5 Millionen Euro und Zuteilung der Mittel in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro für den pflanzlichen Bereich (Acker- und Almweideflächen) sowie 1,2 Millionen Euro für den Putensektor. Die Auszahlung dieser Fördermaßnahme erfolgte im Dezember 2023.