Maßnahmen auf EU-Ebene im Lebensmittel- und Agrarsektor

Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel
Foto: www.parlament.gv.at

Der Ukrainekrieg stellt den europäischen wie auch den weltweiten Lebensmittel- und Agrarsektor vor enorme Herausforderungen. Die Aufrechterhaltung des EU-Binnenmarktes trägt wesentlich zur stabilen Versorgungslage und zur Einkommenssicherung der Landwirtschaft innerhalb der EU bei.

Aus diesem Grund wurden in den Jahren 2022 und 2023 verschiedene Maßnahmen auf EU-Ebene und national verabschiedet.

Der BML-Vorschlag einer EU-Eiweißstrategie wird von 23 EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission unterstützt. Die Arbeiten betreffend eine umfassende EU-Eiweißstrategie wurden von der Europäischen Kommission aufgenommen. Eine Präsentation dieses EU-Eiweißplanes durch die Europäische Kommission wird für Anfang 2024 in Aussicht gestellt. Auch das Europäische Parlament hat die Notwendigkeit einer umfassenden Europäischen Eiweißstrategie erneut bekräftigt und arbeitet derzeit an einem Bericht dazu. Weitere Details: Kommission folgt Österreichs Vorschlag zur Eigenvorsorge mit pflanzlichem Eiweiß (bml.gv.at)

Auf EU-Ebene wurde die Nutzung von ökologischen Vorrang-/Bracheflächen im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ermöglicht. 2022 wurde diese Ausnahme in Österreich auf rund 12.000 Hektar in Anspruch genommen (davon Mais mit rund 7.000 Hektar und die Mahd/Beweidung von Ackerfutter sowie Leguminosen/Soja mit je rund 2000 Hektar). Auch für das Jahr 2023 wurden entsprechende Ausnahmeregelungen beschlossen. Neben der erneuten Nutzungsfreigabe von Bracheflächen im Rahmen der Konditionalität wird auch die neue Regelung zum Fruchtwechsel erst 2024 das erste Mal zur Anwendung kommen. Details dazu siehe: Vorübergehende Ausnahme von Stilllegung und Fruchtwechsel für 2023 (bml.gv.at)

Unterstützung des Schweinefleischmarktes 2022 durch die Möglichkeit der privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch, die aber von Österreich nicht genutzt wurde.

Durchführung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren wurde EU-weit mit 500 Millionen Euro budgetiert. Der Anteil Österreichs betrug knapp 9 Millionen Euro und wurde für die Bereiche Obst-, Gemüse- und Gartenbau, jeweils in geschütztem Anbau, genützt. Link: Auszahlung der 9 Millionen für geschützten Anbau (bml.gv.at)

Abweichende Regelungen im Rahmen eines befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft

Das mit 110 Millionen Euro dotierte Versorgungssicherungs-Paket der Bundesregierung wurde als Versorgungssicherungsbeitrag an die heimischen Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt. Dieser Beitrag bemisst sich aus einer flächenbezogenen und einer tierbezogenen Komponente und umfasst alle Sektoren der Landwirtschaft. Der durchschnittliche Beitrag je Betrieb betrug rund 1.000 Euro. Die abwickelnde Stelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA). Die Berechnung erfolgte automatisch anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022. Am 21. Dezember 2022 wurden rund 108,9 Millionen Euro durch die AMA ausgezahlt. Details siehe: 110 Millionen Euro für unsere Bäuerinnen und Bauern (bml.gv.at)

Für den Stromkostenzuschuss 2023 stehen rund 120 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird ein Energiekostenzuschuss im Rahmen des befristeten EU-Krisenrahmens zur Abfederung der Belastungen erfolgen. Das Umsetzungsmodell sieht eine Auszahlung in zwei Stufen vor: In Stufe 1 wird ein pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug gewährt. Basis dafür sind die Daten aus dem Mehrfachantrag 2022. Der Sockelbetrag je Betrieb beträgt 100 Euro. In der Stufe 2 ist ein verbrauchsabhängiger Zuschuss vorgesehen. Dafür muss ein gesonderter Antrag bei der AMA gestellt werden. Details siehe: 120 Millionen Euro Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft (bml.gv.at)

Bei der Temporären Agrardieselvergütung wird in Österreich eine pauschale Steuerbegünstigung für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen, die unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, gewährt. Für den Vergütungszeitraum 1. Mai 2022 – 30. Juni 2023 stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Beantragung erfolgte über eine Korrektur des Mehrfachantrags 2022 an die AMA bis 31. Dezember 2022. Forstflächen mussten dabei aktiv angegeben werden. Details siehe: Fünf Maßnahmen zur Entlastung der Land- und Forstwirtschaft (bml.gv.at)

Ziel der Rückvergütung CO2-Bepreisung ist es, die durch das Einführen der CO2-Bepreisung entstandene Kostenbelastung abzufedern. Die Rückvergütung soll für den Zeitraum 2022 – 2025 beantragbar sein. Für das Jahr 2022 stehen maximal 15 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag steigt jährlich und beträgt im Jahr 2025 45 Millionen Euro. Die Vergütungssätze variieren ebenfalls jährlich (2022: 2,25 Cent/Liter Gasöl; 2025: 16,5 Cent/Liter Gasöl). Die Beantragung erfolgt jährlich über den Mehrfachantrag an die AMA.

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