Auszahlung der 9 Millionen für geschützten Anbau

Rispentomaten im Glashaus
Foto: Landwirtschaftsministerium Abteilung II/7

Die Auszahlung der rund 9 Millionen Euro für die Unterstützung des Obst-, Gemüse- und Gartenbaus im sogenannten „geschützten Anbau“ ist bereits erfolgt. Dieser Sektor war nicht zuletzt durch Russlands Krieg in der Ukraine von einem massiven Anstieg der Energie- und Produktionskosten betroffen.

Angesichts der anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine sorgte diese weitere Maßnahme für Versorgungs– und Ernährungssicherheit. Für den Obst-, Gemüse- und Gartenbau im geschützten Anbau gab es diese Unterstützung, um die hohen Energie- und Produktionskosten etwas abzufedern. Damit folgten zusätzlich zu den 110 Millionen des Versorgungssicherungs-Pakets weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Lebensmittelproduktion.

Die „außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe“ war im Wesentlichen eine Beihilfe der Europäischen Union und kam mehr als 720 heimischen Betrieben zugute. Antragsberechtigt waren die Kulturarten Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen, Jungpflanzenproduktion, Arzneihanfproduktion, CBD Hanf, Pilzproduktion, Microgreens und Algen, jeweils in geschütztem Anbau. Die nationale Umsetzung erfolgte auf Grundlage des Marktordnungsgesetzes.

„Damit unterstützten wir mehr als 720 Betriebe in ganz Österreich und sicherten so den regionalen Anbau von Obst und Gemüse in Glashäusern. Wir setzten dadurch einen weiteren Schritt, mit dem wir die betroffenen heimischen Bäuerinnen und Bauern unterstützten, die Eigenversorgung stärkten und den Konsumentinnen und Konsumenten noch mehr Sicherheit gaben“, erklärte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Um möglichst unbürokratisch zu helfen, erfolgte die Auszahlung automatisch auf Grundlage der bestehenden Agrarmarketingbeitragspflicht und des dort gemeldeten Ausmaßes der Gewächshäuser. Betriebe, die keinen Agrarmarketingbeitrag entrichten, konnten bis 15. Juli einen Antrag bei der AMA stellen. Die Auszahlung erfolgte ab 28. September 2022.