Novelle zum Weingesetz in Kraft

Weinreben
Foto: BML / Alexander Haiden
 

Eine Novelle zum österreichischen Weingesetz wurde am 24. Mai im Ministerrat beschlossen.
Mit dieser Novelle werden unter anderem sogenannte „Ortsübergreifende Weinbaugemeinde“ etabliert. Diese Novelle stärkt den österreichischen Wein

Seit 24. Mai ist eine Novelle es österreichischen Weingesetztes in Kraft. Sie verankert den bereits seit längerem verwendeten Herkunftsbegriff der „Ortsübergreifenden Weinbaugemeinde“. Diese ortsübergreifenden Weinbaugemeinden werden mit dem Namen einer bestehenden Gemeinde bezeichnet, umfassen jedoch auch Weingärten, die über das Ursprungsgebiet einer politischen Gemeinde hinausgehen. Damit kann die Herkunft der Weine entsprechend ihrer Charakteristik wesentlich besser dargestellt und der Konsumetin bzw. dem Konsumenten vermittelt werden. Die „Ortsübergreifende Weinbaugemeinde“ ist bereits in mehreren Weinbaugebieten verwirklicht und muss deshalb nun im Weingesetz abgesichert und definiert werden.

Weiters enthält die Novelle eine Neufassung der Bestimmungen zur Erntemeldung und zur Bestandsmeldung. Dies dient der Vorbereitung der zukünftigen Erfassung dieser Meldungen mittels online-tool. Alle Instrumente in der bereits bestehenden Datenbank „Wein-online“ (Ernte- und Bestandsmeldung, Transportschein, Absichtsmeldung, Antrag auf Prüfnummer) werden derzeit auf ein online-tool umgestellt, um den Betrieben die Arbeit an diesen Meldungen zu erleichtern. Damit sind die diesbezüglichen Bestimmungen im Weingesetz anzupassen.

„Unser Wein zählt zu den besten der Welt. Der Weinbau ist identitätsstiftend und steht für Vieles, das auch Österreich auszeichnet – wie zum Beispiel für Nachhaltigkeit, Qualität oder auch für Geselligkeit. Österreich und sein Wein gehören zusammen. Das ist der Verdienst unserer engagierten Winzerinnen und Winzer. Damit wir unseren Vorsprung hinsichtlich Herkunft, Qualität und Nachhaltigkeit in der Weinwirtschaft noch weiter ausbauen, haben wir gemeinsam mit der Branche, dem Koalitionspartner und der Interessensvertretung eine Novelle des Weingesetzes auf den Weg gebracht“, betonte Minister Norbert Totschnig.