Auswirkungen der Trockenheit auf die Landwirtschaft abfedern

Maisfeld
Foto: BML / Alexander Haiden

Das Landwirtschaftsministerium setzt Maßnahmen, um den Auswirkungen des Klimawandels auf die heimische Landwirtschaft entgegen zu wirken. Dabei geht es vor allem um eine nachhaltige Risikoabsicherung zur Abfederung der Auswirkungen der Trockenheit in der Landwirtschaft.

Aktuelle Situation

Der Witterungsverlauf in Österreich ist in der laufenden Vegetationsperiode gekennzeichnet durch große Hitze und einer unausgewogenen Niederschlagsverteilung mit starken regionalen Unterschieden.

Nach dem sehr niederschlagsarmen Juni gab es im Juli 2019 vorerst nur eine geringfügige Entspannung bei der vorherrschenden Trockenheit. Wie in den Vorjahren weist das Erntejahr 2019 ein regional sehr differenziertes Bild aus.

Maßnahmen

Grundlage hierfür bildet der Ausbau und die Weiterentwicklung des österreichischen Agrarversicherungssystems. Das Landwirtschaftsministerium hat in seinem Handlungsbereich eine Reihe von Maßnahmen getroffen:

  • Die Erhöhung der öffentlichen Bezuschussung der Agrarversicherungsprämien von bisher 50 % auf nunmehr 55 % sowie die Erweiterung der öffentlichen Bezuschussung auf Versicherungsangebote gegen Schadereignisse wie Hagel, Frost, Dürre, Sturmschäden sowie starke und anhaltende Regenfälle stellen die Grundlage für eine verbesserte und eigenständige Risikovorsorge durch die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte dar.
  • Zudem wurde das Versicherungsangebot gegen Dürre mit attraktiven und innovativen Dürreindexversicherungen für das Grünland und wichtige Ackerkulturen (Mais, Winterweizen, Zuckerrübe, Sojabohne sowie Winterroggen) ergänzt. Am hohen Durchversicherungsgrad zeigt sich, dass das Angebot von den Landwirtinnen und Landwirten im Sinne einer betrieblichen Risikovorsorge gut angenommen wird.

Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Generell wurde durch die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der Periode 2014-20 eine solide Basis für die Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe geschaffen. Hier werden verlässlich und planbar entsprechende Zahlungen als direkte Einkommensbeihilfe (Direktzahlungen), als klar definierte Leistungsabgeltungen (ÖPUL) bzw. als Ausgleich für natürliche Erschwernisse (Ausgleichszulage) geleistet.

Zusätzlich können in den Bundesländern – unter Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben – auf Landesebene weitergehende und den regionalen Bedürfnissen entsprechende Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtinnen und Landwirten angeboten werden.

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