Nationale Rechtsgrundlage

Darstellung von Paragraphenzeichen
Foto: BML

Regelungen zur gemeinsamen Marktorganisation finden Sie auch in einigen Bundesgesetzen.

Kompetenzrechtlich betrachtet handelt es sich beim Themenkomplex Agrarrecht um eine sogenannte Querschnittsmaterie. Das bedeutet, dass die Kompetenz in diesem Bereich zwischen dem Bund und den Ländern aufgesplittet ist. Durch Verfassungsbestimmung wird die Durchführung der Marktordung der EU dem Bund zugeordnet.

Zusätzlich können im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Artikel 17 B-VG) durch den Bund Fördermaßnahmen gesetzt werden. 

Für den Bereich der gemeinsamen Marktorganisation sind folgende Bundesgesetze und Verordnungen besonders bedeutend:

Marktordnungsgesetz 2021 - MOG 2021

Das MOG 2021 enthält die näheren Vorschriften zur Durchführung und Abwicklung der gemeinsamen Marktorganisation einschließlich Direktzahlungen in Österreich und regelt die Grundsätze für den GAP-Strategieplan. Die Agrarmarkt Austria (AMA) wird als Marktordnungs-, Interventions- und Zahlstelle bestimmt, die Abwicklung der Ausfuhrerstattungen - sofern solche durch EU-Recht festgelegt werden - erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen.

Mit dem MOG 2021 wird der rechtliche Rahmen für die Durchführung des GAP-Strategieplans geschaffen. Soweit das EU-Recht für die Mitgliedstaaten Spielräume oder Optionen vorsieht, ist die in Österreich vorgesehene Vorgangsweise ebenfalls im MOG 2021 festgelegt. Die technische Ausgestaltung des EU-Rechts in Verbindung mit dem MOG 2021 erfolgt durch Verordnungen des Landwirtschaftsministerium.

AMA-Gesetz 1992

Mit dem AMA-Gesetz 1992 wurde unter der Bezeichnung "Agrarmarkt Austria" (AMA) eine juristische Person öffentlichen Rechts eingerichtet.

Mit Verfassungsbestimmung wurde normiert, dass Aufgaben, die der AMA durch Bundesgesetz oder Verordnung übertragen wurden, von der AMA unmittelbar als Bundesbehörde vollzogen werden können.

Aufgaben der AMA sind insbesondere

  • die Abwicklung der Förderungsverwaltung im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (Zahlstelle) und der Fördermaßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
  • die Abwicklung des Agrarmarketings
  • die zentrale Markt- und Preisberichterstattung

Im AMA-Gesetz sind die Organe, Regelungen über die Aufbringung und Verwendung von Beiträgen zur Förderung des Agrarmarketings sowie die anzuwendenden Verfahrensvorschriften enthalten.

Sie finden hier auch die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Aufgaben des Agrarmarketings durch die AMA-Marketing-GmbH.

Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 - LMBG

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz sieht Lenkungsmaßnahmen im Falle einer unmittelbar drohenden Störung der Versorgung oder bereits eingetretenen Versorgungsstörung bei Lebensmitteln, Trinkwasser, Marktordnungswaren, Futtermittel, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Saat- und Pflanzgut vor.

Lenkungsmaßnahmen können sich auf Gebote, Verbote oder Bewilligungspflichten betreffend Produktion, Transport, Lagerung, Verteilung, Bezug, Ein- und Ausfuhr und Verwendung der Waren beziehen und können auch bloß regional angeordnet werden. 

Derartige Maßnahmen werden durch Verordnung des BML unter Anhörung des Bundeslenkungsausschusses und mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates erlassen. 

Vermarktungsnormengesetz - VNG

Das Vermarktungsnormengesetz bildet die einheitliche und umfassende Rechtsbasis zur Umsetzung und Durchführung unionsrechtlicher Qualitätsnormen und Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen sowie Bezeichnungsvorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ausgenommen Wein), die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur sowie der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen erlassen wurden.

Bestehen keine unmittelbar anwendbaren EU-Vorschriften, so können auf Grund des VNG auch auf nationaler Ebene Standardisierungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorgenommen werden.

Ziele des Gesetzes sind das Erreichen einer verbesserten Marktübersicht und Markttransparenz im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs sowie die Förderung der Herstellung und Verbesserung von Qualitätsprodukten.

Agrar-Interventionsverordnung 2010 – AIV 2010

Diese Verordnung enthält zusätzliche Bestimmung zur öffentlichen und privaten Lagerhaltung. 

Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung

Mit dieser Verordnung werden die Detailregelungen für zu leistende Sicherheiten, die zu erteilenden Ein- und Ausfuhrlizenzen und sonstigen Bescheinigungen geschaffen. 

Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung

Diese Verordnung präzisiert die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und enthält Regelungen zu Branchenverbänden einschließlich Regeln für Vertragsbeziehungen im Sektor Milch (unter anderem Bewertungskriterien). 

Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Diese Verordnung präzisiert die Abgabe förderfähiger Produkte (Obst und Gemüse sowie Milch und Milcherzeugnisse) an Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. 

Agrarmarkttransparenzverordnung

Mit dieser Verordnung werden die Meldungen an die Kommission sichergestellt.

Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021

Für die Kennzeichnung (Ohrmarken) und Registrierung von Rindern einschließlich der zu erfolgenden Meldungen an die Rinderdatenbank enthält diese Verordnung die näheren Vorgaben.

Weingesetz 2009

Das Weingesetz 2009 enthält alle Bestimmungen, mit denen die diesbezüglichen Regelungen der EU in Österreich umgesetzt werden: Önologische Verfahren, Bestimmungen zur Bezeichnung, insbesondere geschützter Ursprungsbezeichnungen, geographischer Angaben und traditioneller Begriffe, und Aufmachung von Weinerzeugnissen. Weiters sind Regelungen über die Pflanzgenehmigungen und auch der große Bereich der Kontrollen (Bundeskellereiinspektion) enthalten.

Bitte beachten Sie, dass die jeweils aktuelle Fassung der Rechtsvorschriften über RIS, das Rechtsinformationssystem des Bundes, abrufbar ist.

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