Wein in der GMO Agrarische Produkte

Weinreben
Foto: BML / Alexander Haiden

Seit 1. 8. 2009 ist der Weinsektor in die Bestimmungen über die GMO  Agrarische Produkte miteinbezogen. Die aktuellen Regelungen finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Diese Verordnung 1308/2013 - sie wurde 2021 reformiert - enthält alle grundlegenden Bestimmungen für den Sektor Wein: Gemeinschaftliche Bestimmungen über önologische Verfahren und deren Einschränkungen sowie Bestimmungen zur Bezeichnung, insbesondere geschützter Ursprungsbezeichnungen, geographischer Angaben und traditioneller Begriffe, und Aufmachung von Weinerzeugnissen. Weiters sind Regelungen über die Pflanzgenehmigungen und den Handel mit Drittländern enthalten.

Wichtige gemeinschaftsrechtliche Regelungen im Weinsektor:

  • Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

  • Verordnungen (EU) 934 und 935 aus 2019 hinsichtlich der Weinbauerzeugniskategorien, der önologischen Verfahren und der diesbezüglichen Einschränkungen

  • Verordnungen (EU) Nr. 33 und 34 aus 2019 hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben, der traditionelle Begriffe sowie der Kennzeichnung und der Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse

  • Verordnungen (EU) Nr. 273 und 274 aus 2018 hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor

Regelung auf nationaler Ebene:

Österreichisches Weingesetz 2009 einschließlich zahlreicher Durchführungsverordnungen.

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