DAC-Verordnungen

Mehrere Paragraphenzeichen in bunt

Zusätzlich zu Qualitätsweinen gibt es in Österreich seit 2003 die DAC – Weine (Dictrictus Austriae Controllatus).

Das Weingesetz 2009 erlaubt die Verwendung dieser Verkehrsbezeichnung für regionaltypische Weine mit klarem Geschmacksprofil unter der Bezeichnung des Weinbaugebietes und dem Zusatz „DAC“.

"DAC" steht für "Districtus Austriae Controllatus" -  "Österreichische kontrollierte Herkunftsbezeichnung". Damit reiht sich Österreich ein in die Riege der Vermarktungssysteme großer Weinbauländer wie Italien (DOC), Frankreich (AOC) oder Spanien (DO), wo am Etikett eher die Herkunft als die Rebsorte betont wird. Nur wenn dort ein Wein gebietstypisch schmeckt, wird er auch danach benannt (zB. Rioja, Chablis, Chianti, Soave). Alle anderen Weine dieses Gebietes tragen größere geografische Herkunftsbezeichnungen.

Beim DAC-Konzept geht es nicht darum, eine neue Qualitätskategorie zu schaffen, sondern die bestehenden Qualitäten in ein international erfolgversprechendes und leicht verständliches Herkunftssystem überzuleiten. In unmittelbarem Zusammenhang mit dem DAC-System steht die Selbstverwaltung der Österreichischen Weinbaugebiete. In jedem Weinbaugebiet können die Regionalen Weinkomitees, die sich aus den wesentlichen Vertretern der Weinwirtschaft eines Gebietes zusammensetzen, gemeinsam mit der Österreichischen Weinmarketing Service GesmbH spezifische Marketingmaßnahmen setzen. Unter anderem kann ein Regionales Komitee dem Landwirtschaftminister Vorschriften für typische Qualitätsweine mit Herkunftsprofil (DAC-Wein) vorschlagen.

Der erste österreichische DAC-Wein war der Weinviertel-DAC. Derzeit gibt es 17 DAC-Gebiete:

Niederösterreich: Weinviertel, Traisental, Kremstal, Kamptal, Wachau, Carnuntum und Thermenregion

Burgenland: Mittelburgenland, Leithaberg, Eisenberg, Neusiedlersee, Ruster Ausbruch und Rosalia

Steiermark: Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark 

Wien: Wiener Gemischten Satz

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