Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte – GMO

Darstellung von Paragraphenzeichen
Foto: BML

Die Grundregeln für sämtliche Erzeugnisse, die dem Marktordnungsregime unterliegen, finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Die Gemeinsame Marktorganisation ist die „Urform“ der Gemeinsamen Agrarpolitik; sie dient der Schaffung eines einheitlichen Markts für Agrarerzeugnisse und enthält Regeln für den Binnenmarkt, legt die Parameter für die Interventionen auf den Agrarmärkten fest, regelt den Handel mit Drittländern (zum Beispiel Lizenzen, Verwaltung der Zollkontingente, aktive und passive Veredelung) sowie (Absatz-) Fördermaßnahmen

Sie umfasst ebenfalls Vorschriften für die Vermarktung von Agrarerzeugnissen (zum Beispiel Vermarktungsnormen, geografische Angaben, Etikettierung im Weinsektor), das Funktionieren von Erzeugerzusammenschlüssen und Branchenverbänden und enthält Wettbewerbsregeln.

Darüber hinaus kommt der Marktbeobachtung und den Möglichkeiten zu Marktstützungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Lösung spezifischer Probleme insbesondere in Krisenfällen besondere Bedeutung zu.

Die von der Gemeinsamen Marktorganisation erfassten Agrarerzeugnisse sind Getreide, Reis, Zucker, Trockenfutter, Saatgut, Hopfen, Olivenöl und Tafeloliven, Flachs und Hanf, Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Bananen, Wein, lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Rohtabak, Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Eer, Geflügelfleisch, Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Bienenzuchterzeugnisse, Seidenraupen und sonstige Erzeugnisse.

Bitte beachten Sie, dass die jeweils aktuelle Fassung der EU-Rechtsvorschriften über EUR-Lex, eine Datenbank der Europäischen Union, und die jeweils aktuelle Fassung der nationalen Rechtsvorschriften über RIS, das Rechtsinformationssystem des Bundes, abrufbar sind.

Weiterführende Informationen