Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 8.5.2

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Die Antragstellung für die Vorhabensarten 8.5.2 „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen“ war bis 15. März möglich.

ALLGEMEINES

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensart "Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (VHA 8.5.2)“ die Einreichung von Förderungsanträgen erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor.

Mit diesem Call gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Vorhabensart „Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (VHA 8.5.2)“ eingereicht werden können.

EINREICHSTELLE UND FRIST

Förderungsanträge konnten vom

01. März 2023 bis spätestens 15. März 2023, 12:00 Uhr

bei der Bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle, dem

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01 711 00-602375
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

vollständig eingelangt sein. Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden.
Die Förderungsanträge können postalisch, per Fax bzw. eingescannt übermittelt werden.

BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER FÖRDERUNG

Es gelten die Bedingungen gemäß Punkt 27 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“, die hier auszugsweise wiedergegeben werden. 

Förderungswerber:
An den Förderungen können nur Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts im Bereich der Forstwirtschaft im Sinne des Art. 21 Abs. 1 lit d iVm Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2015 teil­nehmen, die den Kriterien gemäß Punkt. 27.3 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ entsprechen.

Förderungsgegenstand:

Die Vorhabensart 8.5.2 sieht gem. Punkt 27.2.1 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ Investitionen für wertvolles forstliches Vermehrungsgut zur Anpassung der Waldökosysteme an den Klimawandel sowie zur Sicherung waldgenetischer Ressourcen vor.

Gefördert wird die Einrichtung von Gendatenbanken für Herkunftsüberprüfungen von forstlichem Vermehrungsgut inklusive Inventuren, Revisionen, Beprobungen und Genotypisierungen von Saatgutplantagen und Plusbaumbeständen.

Ziele sind die Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes, die Verbesserung der Versorgung mit genetisch hochwertigen, dem jeweiligen Standort und Wuchsgebiet angepassten Saat- und Pflanzgut und die Verbesserung der genetischen Erkenntnisse und Grundlagen.

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart festgelegt sind.

Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ auf der Website des BML beschrieben und auch dort abrufbar.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG

Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular inklusive Vorhabensdatenblatt und Verpflichtungserklärung
  • F1 Vorhabensdatenblatt (vorgegebenes Format)
  • Projektbeschreibung
  • F4 Formblatt Kostenaufstellung (vorgegebenes Format)
  • Kostenplausibilisierung
  • Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
  • Personalunterlagen (wenn Personalkosten beantragt)
  • De-minimis Formular
  • Statuten/Satzungen/Geschäftsordnung
  • Vollmachten bei Stellvertretungen (falls erforderlich)
  • Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorzugssteuerberechtigt)
  • weitere vorhabensartenspezifische Ergänzungen, falls erforderlich

Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer eventuellen Fördergenehmigung bereitgestellt:

  • Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inklusive Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster
  • Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben

Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung III/3 (Waldschutz, Waldentwicklung, Forstliche Förderung)

Reg.Rat. ADir. Ing. Thomas Baschny
Marxergasse 2
1030 Wien
Tel.:01-7100-607321
thomas.baschny@bml.gv.at

 

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