Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 7.6.1c Forst

Logo Ländliche Entwicklung 2014-2020

Die Antragstellung für die Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes“ für den Fördergegenstand 21.2.1, 21.2.2 können bis spätestens 28. Juni 2024 eingereicht werden.

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (VHA 7.6.1)“ die Möglichkeit zur Einreichung von Förderungsanträgen im Rahmen eines entsprechenden Aufrufs gemäß Punkt 21.6.2 vor.

Mit diesem Call gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Vorhabensart „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes – Forst (VHA 7.6.1 c)“ eingereicht werden können.

Einreichstelle und Frist

Förderungsanträge können bis spätestens

28. Juni 2024, 12:00 Uhr

bei der bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle, dem

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01 711 00-602375
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

eingereicht werden und müssen vollständig eingelangt sein. Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden.
Die Förderungsanträge können postalisch, per Fax bzw. eingescannt übermittelt werden.

Bedingungen für die Teilnahme an der Förderung

Es gelten die Bedingungen gemäß Punkt 21 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“, die hier auszugsweise wiedergegeben werden. Das Dokument „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen“ kann auf der Homepage des BML abgerufen werden.

Förderungswerber:

Förderungen können nur „Sonstige Förderungswerber“ gemäß Punkt 21.3.2 der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen gewährt werden.

Förderungsgegenstände:

21.2.1 Monitoring, Fallstudien, sonstige Konzepte, Studien oder Grundlagenarbeiten zu biodiversitätsrelevanten Themen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben.

21.2.2 Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung

  1. Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops, Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der Stakeholder und BewirtschafterInnen, sowie der breiten Öffentlichkeit
  2. Betriebsbesuche und Beratungen, Geländebegehungen, geführte Wanderungen, Workshops, Tagungen und sonstige Innformationsveranstaltungen.

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart festgelegt sind.

Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen nachfolgender Auswahlverfahren ist nicht möglich bzw. zulässig, da die Einreichung von Projekten für die Vorhabensart 7.6.1.c der Förderperiode LE14-20(22) mit diesem Call ausläuft.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ auf der Website des BML beschrieben und auch dort abrufbar.

Für den ggstdl. Call werden maximal Euro 400.000,- zur Verfügung gestellt. 
Die maximale Projektlaufzeit wird mit 31. Mai 2025 festgelegt. Projektdauerverlängerungen sind nicht möglich! Daher können nur solche Vorhaben eingereicht werden, die innerhalb des verfügbaren Zeitraumes umgesetzt und deren Förderziele auch erreicht werden können, andernfalls eine Rückforderung der Förderungsmittel betrieben werden müsste (SRL Pkt. 1.12.1.1, Unterpunkt 6 & 11).

1.12.1.1 Der Förderungswerber ist verpflichtet, über schriftliche Aufforderung der Bewilligenden Stelle, der Zahlstelle oder des BML – und unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche – eine gewährte Förderung ganz oder teilweise binnen vier Wochen zurückzuzahlen, insbesondere wenn …

6. die Leistung vom Förderungswerber nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann oder durchgeführt worden ist, …

11. sonstige Förderungsvoraussetzungen, Bedingungen oder Auflagen, insbesondere solche, die die Erreichung des Förderungszweckes sichern sollen, vom Förderungswerber nicht eingehalten wurden.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular inklusive Vorhabensdatenblatt und Verpflichtungserklärung
  • F1 Vorhabensdatenblatt (vorgegebenes Format)
  • Projektbeschreibung
  • F4 Formblatt Kostenaufstellung (vorgegebenes Format)
  • Kostenplausibilisierung
  • Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
  • Personalunterlagen (wenn Personalkosten beantragt)
  • De-minimis Formular
  • Statuten/Satzungen/Geschäftsordnung
  • Vollmachten bei Stellvertretungen (falls erforderlich)
  • Personalunterlagen (wenn Personalkosten beantragt)
  • Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorzugssteuerberechtigt)
  • weitere vorhabensartenspezifische Ergänzungen, falls erforderlich

Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer ev. Fördergenehmigung bereitgestellt:

  • Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inkl. Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster
  • Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben
  • Evaluierungsdatenblatt VHA 761 c (auszufüllen mit der Endabrechnung)

Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung III/3 (Waldschutz, Waldentwicklung, Forstliche Förderung)

Reg.Rat. ADir. Ing. Thomas Baschny
Marxergasse 2
1030 Wien
Tel.:01-7100-607321
thomas.baschny@bml.gv.at

Downloads