Ergebnis des 2. Auswahlverfahrens der Bildungsanbieter für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Fünf Frauen stehen im Kreis und halten ein Netz
Foto: Gerald Lechner

Ergebnis des Auswahlverfahrens gemäß Artikel 14 der EU-Verordnung Nummer 1305/2013

Das Landwirtschaftsministerium hat als zuständige Verwaltungsbehörde im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 − 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nummer 1305/2013 zwingend eine Auswahl von Bildungsanbietern auf Basis eines Auswahlverfahrens durchzuführen.

Das Auswahlverfahren erfolgte zweistufig. Am Auswahlverfahren können nur Bildungsanbieter teilnehmen, die als Qualitätsnachweis über das Ö-Cert beziehungsweise ein laut Ö-Cert-Liste gültiges Qualitätsmanagement-System für Erwachsenenbildungsorganisationen verfügen (https://oe-cert.at). Nur die Bewerbungen jener Anbieter, welche dieses Kriterium erfüllten, wurden im Anschluss von einer Fachjury bewertet.

Die Jurysitzung zur endgültigen Auswahl der Bildungsanbieter fand am 30. Juni 2016 in Wien, unter Mitwirkung von Expertinnen und Experten der EU-Prioritäten, Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche und Schwerpunktbereiche sowie mit einem Vertreter des aktuell vorsitzführenden Bundeslandes statt. Die Maximalpunkteanzahl, die bei der Bewertung der Bildungsanbieter erreicht werden konnte, betrug pro Vorhabensart zehn Punkte. Für die Anerkennung als Bildungsanbieter war das Erreichen von folgenden Mindestpunkten für die Vorhabensarten und Wirkungsbereiche notwendig:

  • Mindestens 5 Punkte für die Durchführung von Länderprojekten für die Vorhabensarten begleitende Berufsbildung, Betriebsbesichtigungen, Fortbildung und Weiterbildung und Informationsmaßnahmen
  • Mindestens 6 Punkte für Informationsmaßnahmen sowie Betriebsbesichtigungen im österreichweiten Wirkungsbereich
  • Mindestens 7 Punkte für Fortbildung und Weiterbildung und begleitende Berufsbildung im österreichweiten Wirkungsbereich

Zusätzlich entschieden die Expertinnen und Experten der einzelnen Prioritäten darüber, ob die vorgelegten Strategien den Zielsetzungen der Prioritäten entsprachen. Wenn dies nicht der Fall war, sind die Bildungsanbieter nicht berechtigt, Vorhaben zu diesen Prioritäten einzureichen.

Beim Landwirtschaftsministerium gingen 34 Bewerbungen von Bildungsanbietern ein, alle Bewerber erfüllten die Zugangsvoraussetzungen und wurden von der Jury positiv bewertet.

Seit 01. August 2019 ist laut Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014–2020 idgF., Punkt 2.4.2, Punkt 3.4.3.1 (Anbieter von Informationsmaßnahmen), Punkt 4.4.1, für die Beibehaltung der Anerkennung als M1-Förderungswerber Voraussetzung, dass ausschließlich ein gültiges Ö‑Cert vorhanden ist. Für die Maßnahme Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ sind seither weiterhin 26 Bildungsanbieter anerkannt.

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