Evaluierung des Operationellen Programms Österreich EMFF 2014-2020

Gewässer
Foto: BML / Alexander Haiden

Gemäß den EU-Rechtsgrundlagen hat die Verwaltungsbehörde dafür zu sorgen, dass die Programmumsetzung bewertet (evaluiert) wird. Die Ergebnisse dieser Bewertung des EMFF-Programms 2014 – 2020 liegen vor und sind hier abrufbar.

Gemäß Artikel 56 Absatz 3 der Dachverordnung (EU) Nr. 1303/2013 hat die Verwaltungsbehörde dafür zu sorgen, dass während des Programmplanungszeitraums auf Grundlage des Bewertungsplans die Programmumsetzung bewertet (evaluiert) wird. Im Zuge dessen sind auch Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der Förderungen im Rahmen des Programms zu berücksichtigen. Mindestens einmal während des Programmzeitraums ist zu bewerten, wie die Unterstützung aus dem Fonds zu den Zielen für jede Priorität beigetragen hat bzw. beiträgt.

Die Bewertungen sind gemäß Artikel 54 der genannten Verordnung von internen oder externen Experten durchzuführen, die von den für die Programmdurchführung zuständigen Behörden funktional unabhängig sind. Im Mai 2018 wurde daher die Firma Metis GmbH mit der Erstellung des „Bewertungsberichtes über die durchgeführten Maßnahmen (Zeitraum 1.1.2014 – 31.12.2018) im Rahmen des Operationellen Programms Österreich EMFF 2014-2020“ beauftragt.

Die Ergebnisse dieser Bewertung des EMFF-Programms 2014 – 2020 liegen vor und sind im Downloadbereich abrufbar.

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