Pflanzenschutzmittelrecht
Die Europäische Union hat eine neue rechtliche Basis, das sogenannte „Pflanzenschutzmittelpaket“, für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen:
- Richtlinie 128/2009/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, ABl. Nr. L 309 vom 24.11.2009, S. 71, berichtigt durch ABl. Nr. L 161 vom 29.6.2010 (Richtlinie 128/2009/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
(Verordnung (EG) Nr. 1107/2009)Voraussetzungen für den Verkauf
Die Europäische Union ist in drei Zonen geteilt. Österreich gehört mit zwölf Mitgliedstaaten zur mittleren Zone.
Ein Mitgliedstaat prüft das Pflanzenschutzmittel für die gesamte Zone, wobei das Pflanzenschutzmittel in jedem Mitgliedstaat gesondert zugelassen werden muss.
Nationale Rechtsgrundlagen:
- Pflanzenschutzmittelgesetz 2011
- Pflanzenschutzmittelverordnung 2011
Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 enthält ergänzende Vorschriften für die Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Weiters sind die Vorgaben der Richtlinie 128/2009/EG für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind auch die „Grundsätze über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ enthalten. Diese waren bisher im Pflanzenschutzgrundsatzgesetz enthalten, das nicht mehr gilt.
Die Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 enthält Detailvorschriften zum Pflanzenschutzmittelgesetz 2011.
Geltungsbereich:
Das Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 und die Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 gelten ab dem 14. Juni 2011.
Davon ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorgaben für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.
Adressaten:
Diese Vorschriften – ausgenommen die „Grundsätze über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ – sind von Personen, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln beziehungsweise in diesem Bereich beraten, zu beachten.
Die „Grundsätze über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ sind für die Durchführungsvorschriften der neun Bundesländer maßgeblich.
Inhalt:
Pflanzenschutzmittelgesetz 2011:
Neben den Vorschriften über den Anwendungsbereich und die Anpassung der Strafbestimmungen sind wie bisher Bestimmungen über die Behörden, Pflanzenschutzmittelkontrolle und das Pflanzenschutzmittelregister vorgesehen.
Neuerungen ergeben sich in folgenden Bereichen:
- Voraussetzungen für den Verkauf
- Einrichtung eines Betriebsregisters
- Grundsätze über die Verwendung
- Verordnungsermächtigung
Pflanzenschutzmittelverordnung 2011:
Neben detaillierten Vorschriften über das Pflanzenschutzmittelregister und die Informationspflichten sind im Wesentlichen wie bisher Vorschriften über Meldepflichten, Fertigpackungen, Versuchseinrichtungen und Kennzeichnungsvorschriften vorgesehen.
Neuerungen ergeben sich in folgenden Bereichen:
- Aus- und Weiterbildung für Händler und Verkaufsberater
- Abgabe, Erwerb und Lagerung
- Einführung eines Betriebsregisters
- Verkaufsende für die Meldungen nach § 3 Abs. 4 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (31.12.2013)
- Zulassung von Nützlingen
- Vertriebserweiterungen
- Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für den Haus- und Kleingartenbereich