Biokraftstoffe - nachhaltige Rohstoffe

Raps - eine wertvolle Pflanze f ֬gewinnung. Kommt in Zukunft mehr Energie vom Feld?
Foto: LFZ / Buchgraber

Der Einsatz von Biokraftstoffen ist eine wichtige Maßnahme zum Klimaschutz.

Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurden Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe festgelegt, um sicherzustellen, dass durch den Anbau landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe keine Flächen mit hoher biologischer Vielfalt zerstört werden. Demnach dürfen landwirtschaftliche Ausgangsstoffe nicht von folgenden Flächen stammen:

- Primärwald;

- national oder international unter Naturschutz stehende Flächen;

- Grünland mit hoher biologischer Vielfalt;

- Feuchtgebiet und bestimmt bewaldete Gebiete, sofern seit 1.1.2008 eine Landnutzungsänderung stattgefunden hat.

Gemäß der Richtlinie 2009/28/EG ist ein Nachweis der Nachhaltigkeit der Rohstoffe sowohl für die Erreichung der nationalen Ziele (10% erneuerbare Energien im Verkehr, 34% insgesamt) als auch für die Förderung erneuerbarer Energien erforderlich.

Durch die Verordnung des Landwirtschaftsministerium über landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, BGBl. II Nr. 250/2010, wird sichergestellt, dass österreichische landwirtschaftliche Rohstoffe, die unter Einhaltung von Cross Compliance (CC) und der Naturschutzgesetze produziert werden, als nachhaltig ausgewiesen werden können. Diese Verordnung regelt lediglich das Inverkehrbringen von landwirtschaftlichen Rohstoffen zur nachhaltigen Biokraftstofferzeugung (und Erzeugung von flüssigen Biobrennstoffen). Die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Kraft- oder Brennstoffen selbst sind vom Anwendungsbereich nicht erfasst; dieser Bereich wird durch eine Novelle der Kraftstoffverordnung geregelt.

Die Verordnung beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:

- Festlegung der Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten und Schaffung eines Überwachungssystems zur Erfassung in- und ausländischer Ausgangsstoffe;

- Heranziehung bereits etablierter und bewährter Kontrollsysteme. 

Für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung ist die AMA zuständig. Diese stellt auch ausführliche Informationen, einschließlich der erforderlichen Formulare zur Verfügung.

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