Forstliche Staatsprüfungen
Die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst ist die spezielle Weiterbildung zu den leitenden Forstorganen: Forstwirtin oder Forstwirt und Försterin oder Förster. Die leitenden Forstorgane sichern das öffentliche Interesse an der Walderhaltung, stellen die Bewirtschaftung der Wälder auf die Erfordernisse der überbetrieblichen Waldwirkungen ab und gewährleisten die Einhaltung des Forstgesetzes.