Dokumentation und Ergebnisse der Vorläufigen Risikobewertung 2018
Die Veröffentlichung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos sowie die Ausweisung von Gebieten mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko dokumentiert die angewandten Methoden und Ergebnisse des 1. Arbeitsschrittes entsprechen EU-Hochwasserrichtlinie.
Die Umsetzung der Hochwasserrichtlinie in 6-Jahreszyklen ermöglicht die Überprüfung und Anpassung der drei vorgegebenen Arbeitsschritte entsprechend gewonnener Erfahrungswerte und bietet die Möglichkeit, neue Datengrundlagen zu nutzen. Dadurch soll die Zuverlässigkeit des Planungsprozesses stetig weiterentwickelt und verbessert werden. Im Rahmen der Bearbeitung des ersten Zyklus wurde die Notwendigkeit deutlich sichtbar, sowohl die Datengüte als auch den Deckungsgrad der vorhandenen Gefährdungsinformationen (Überflutungsflächen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten) zu erhöhen. Dies wurde durch die gezielte Ausarbeitung von Abflussuntersuchungen und Gefahrenzonenplanungen gewährleistet, die nunmehr in die vorläufige Risikobewertung des zweiten Zyklus einfließen können. Zusätzlich zur Verbesserung der Gefährdungsinformation wurden auch der Zugriff auf hochaufgelöste, objektscharfe Datengrundlagen ermöglicht. Somit konnte die Anzahl der potentiell Betroffenen aussagekräftiger ermittelt und bewertet werden.
Neben Hochwasser ausgehend von Flüssen wurde auch der Prozess des Oberflächenabflusses (Hochwasser ohne Bezug zu einem Gewässer) im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie berücksichtigt. Dafür wurde eine Gefahrenhinweiskarte erstellt, die mögliche Fließwege im Gelände dargestellt. Die Fließwege enden an den Eintrittspunkten in den Siedlungsraum (Siedlungsumhüllende), da selbst kleine Strukturen, wie Gehsteigkanten, Einfriedungen oder Durchlässe die Abflussrichtung erheblich verändern können und so innerhalb von Siedlungen zu große Unsicherheiten auftreten. In Verbindung mit Vorortkenntnis können anhand der Gefahrenhinweiskarte jedoch für bestehende Siedlungen bzw. Siedlungsentwicklungen mögliche Gefährdungen abgeschätzt werden.
Ausgehend von einer Bewertung auf Basis potentiell Betroffener in der Überflutungsfläche wurden zahlreiche Informationen zur Verfügung gestellt, um sowohl regionales Wissen als auch lokale Expertise im Prozess zu berücksichtigen. Wichtig dabei war, alle Entscheidungen zu dokumentieren und den Bearbeitungsprozess weitestgehend zu standardisieren, um vergleichbare, objektive und nachvollziehbare Ergebnisse zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Anpassung in der Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko. Ab 2018 werden 416 Risikogebiete ausgewiesen (web GIS viewer), welche die Grundlage für die folgenden zwei Bearbeitungsschritte (Erstellung von Gefahren- und Risikokarten, Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen) darstellen. Das übergeordnete Ziel ist, durch nachhaltige Managementmaßnahmen das Hochwasserrisiko – vor allem in diesen Gebieten von Österreich – zu reduzieren.
Downloads
- Bericht Vorläufige Risikobewertung 2018 (PDF, 11,6 MB)
- Dokumentation Gefahrenhinweiskarte Oberflächenabfluss (PDF, 169,0 kB)
Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken