Vorläufige Risikobewertung
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die darauf aufbauende Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko bilden den ersten Teilschritt der von der EU-Hochwasserrichtlinie geforderten Planungen. Mit diesem Schritt haben Bund und Länder gemeinsam eine bundesweit einheitliche Einschätzung der Hochwasserrisiken durchgeführt.