Schutz und Überwachung der Gewässer
Der Gewässerschutz und die Gewässerüberwachung haben in Österreich eine lange zurückreichende Tradition.
Ursprünglich verstand man unter dem Begriff Wasserqualität die chemische, physikalische und auch hygienische Beschaffenheit des Grundwassers (Trinkwasser) und der Oberflächengewässer. Insbesondere Flüsse und Seen wurden immer wieder durch eingeleitete Abwässer verunreinigt. Zum Schutz der Gewässer wurden z.B. stoffliche Belastungen durch Nährstoffe stark reduziert. Dies konnte dadurch erreicht werden, weil die meisten Haushalte und Betriebe an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen wurden und Abwässer nicht mehr direkt in Gewässer geleitet wurden.
Heute wird der Begriff Wasserqualität umfassender verstanden. Er wird in Hinblick auf die Funktion der Gewässer als wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen, also um die biologische Beschaffenheit, erweitert. Man spricht in dem Zusammenhang auch vom Gewässerzustand.
Die vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüche betrachten meist nur einen Teilaspekt des Wassers, das in einem immerwährenden Kreislauf fließt. Um eine gute Wasserqualität in allen Bereichen sicher zu stellen, ist es nötig, das Wasser in seiner Gesamtheit zu betrachten und alles Wasser bzw. alle Gewässer zu schützen.
Maßnahmen zum Gewässerschutz können z.B. sein: die Abwasserreinigung, der geringe Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, die Renaturierung von Flüssen oder ganz einfach der sparsame Umgang mit der wertvollen Ressource.
Um diese Anforderungen in der Praxis zu realisieren und den Erfolg der gesetzten Maßnahmen zu überprüfen sind umfassende Programme nötig, die die Qualität des Wassers und der Gewässer aufzeigen. In Österreich haben diese Programme eine lange zurückreichende Tradition.
Regelmäßige Untersuchungen
Seit den Sechzigerjahren des Zwanzigsten Jahrhunderts werden die Fließgewässer regelmäßig untersucht. Aufbauend auf den Ergebnissen werden Maßnahmen für Verbesserungen umgesetzt.
Die Qualität der österreichischen Gewässer rückte ins öffentliche Interesse, als die Sanierung der stark mit Nährstoffen (Stickstoff, Phosphor) belasteten Seen begonnen werden musste. In der Folge wurde in den 70er Jahren das Kanalnetz ausgebaut und es wurden biologische Abwasserreinigungsanlagen eingesetzt. In den 90ern verringerten innerbetriebliche Maßnahmen die Belastung der Gewässer durch die Reduktion der Abgabe von bestimmten Stoffen an die Umwelt (geregelt über Abwasseremissionsverordnungen). So konnte die Belastung der Flüsse durch kommunale, gewerbliche und industrielle Abwässer verringert werden. In der Folge verbesserte sich auch die Qualität der Fließgewässer stark.
Seit 1991 wurde die Qualität der österreichischen Grundwässer, Flüsse und Seen nach einheitlichen, gesetzlich verankerten Kriterien des Wasserrechtsgesetzes (WRG) und dessen Verordnungen mit Detailvorgaben untersucht. Die umfangreichen Untersuchungsprogramme wurden durch das Bundesministerium und die Ämter der neun Landesregierungen mit der fachlichen Unterstützung des Umweltbundesamts (UBA) umgesetzt.
Die Gestaltung der Überwachungsprogramme spiegelte die vordringlichen Probleme und Aufgaben der nationalen Wasserwirtschaft in dieser Zeit wider. Stoffliche Belastungen aus Industrie, Landwirtschaft und häuslichen Abwässern, konnten auf Basis der Ergebnisse deutlich verringert werden. Im Bereich des Grundwassers konnten die Belastungen mit Nitrat und dem Pflanzenschutzmittel Atrazin sowie dessen Abbauprodukt Desethylatrazin in den östlichen Ackerbaugebieten Österreichs reduziert werden.
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Das Ziel der Europäischen-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist, dass alle Gewässer in einem zumindest "guten Zustand" sind. Das bedeutet, insbesondere für Seen und Flüsse, dass vom ursprünglichen, natürlichen und typspezifischen Zustand nur geringe Abweichungen erlaubt sind.
Heute werden die Oberflächengewässer (Flüsse und Seen) in ihrer Gesamtheit erfasst und beurteilt. So werden neben den Auswirkungen der stofflichen Verunreinigungen auch hydromorphologische Eingriffe, die die Funktion der Gewässer als Lebensraum verändern, in die Beurteilungen mit einbezogen. Die Qualität der Gewässer wird über den chemischen und ökologischen Zustand definiert. Sind Gewässerabschnitte künstlich angelegt oder z.B. aufgrund von Nutzungen erheblich verändert sprich man vom ökologischen Potenzial.
Für das Grundwasser wird der gute chemische und mengenmäßige Zustand angestrebt.
Durch die neuen Anforderungen mussten auch die Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer angepasst werden (Artikel 8 der WRRL). Rechtsverbindlich wurde die Basis dieser Erhebungen in Österreich mit einer Novelle des Wasserrechtsgesetzes (WRG) und der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV). Dabei musste kein völlig neues Messnetz installiert werden. Das alte Untersuchungsprogramm wurde um die neuen Verpflichtungen erweitert und hinsichtlich Messstellenanzahl, Zielsetzung und Parameterumfang flexibilisiert. Auch für neue Fragestellungen, wie die Gewässerbelastungen mit z.B. Hormonen, Arzneimittelwirkstoffen oder heute verwendeten Pflanzenschutzmitteln liefert das Messprogramm wichtige Datengrundlagen.
Das Beobachtungsprogramm umfasst sowohl das Grundwasser als auch die Flüsse und Seen. Es stellt einen der wichtigsten Eckpfeiler des vorsorgenden Umweltschutzes in Österreich dar.