Grundwasser
Was ist ein Grundwasserkörper, wie und wozu werden Grundwasserkörper in Österreich eingeteilt?
Das österreichische Trinkwasser wird fast zu 100% aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Ca. die Hälfte dieser Menge stellt das Grundwasser. Daher ist es besonders wichtig, diese wertvolle Wasserressource entsprechend zu schützen.
Um entsprechende Planungsschritte und Maßnahmen setzen zu können, wurden im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Grundwasserleiter Österreichs (Gesteinskörper mit Hohlräumen, die zur Leitung von Grundwasser geeignet sind) flächendeckend in Grundwasserkörper eingeteilt. Ein Grundwasserkörper ist ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Dieser Ausweisung liegen die geologischen und hydrogeologischen Karten der Geologischen Bundesanstalt sowie die Ergebnisse der Messnetze zur Erfassung der Grundwasserbeschaffenheit und der Grundwasserspiegellagen zugrunde.
Vertikal wird zwischen oberflächennahen Grundwasserkörpern und Tiefengrundwasserkörpern unterschieden. Oberflächennahe sind jene Grundwasserkörper bis zur Basis des obersten relevanten Grundwasserstockwerkes, bzw. jene Anteile des Grundwassers, die sich im gegenwärtigen Wasserkreislauf befinden und nicht als Tiefenwässer zu bezeichnen sind.
Die Fläche Österreichs wird durch die Ausweisung von 142 Grundwasserkörpern lückenlos erfasst und in folgende Grundwasserkörper eingeteilt:
65 Einzelgrundwasserkörper
Einzelgrundwasserkörper lassen sich als hydrologisch zusammenhängendes, dreidimensional abgrenzbares Grundwasservolumen beschreiben und haben in der Regel eine Ausdehnung von mindestens 50 km². Circa 10%, das sind rd. 8.565 km² des gesamten Bundesgebietes (83.882,86 km²) fallen auf Einzelgrundwasserkörper.
Diese Einzelgrundwasserkörper befinden sich zum großen Teil in quartären Sedimenten, die Aquifere sind als Porengrundwasserleiter ausgebildet.
68 Gruppen von Grundwasserkörpern
Die gesamte restliche Fläche des Bundesgebietes wird zu Gruppen von Grundwasserkörpern zusammengefasst. Die Abgrenzung erfolgt sowohl nach den hydrogeologisch relevanten tektonischen Großeinheiten, als auch nach den Grenzen der Planungsräume. Jeder Gruppe wird eine der drei vorherrschenden Aquifereigenschaften, Poren-, Kluft- oder Karstgrundwasserleiter, zugeordnet.
9 Tiefengrundwasserkörper
Tiefengrundwasserkörper werden in Entsprechung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nur dann ausgewiesen, wenn sie sich über einen größeren Bereich erstrecken, durch aktuelle Nutzungen wasserwirtschaftlich bedeutend sind und der Kenntnisstand ausreicht, um eine Beschreibung vorzunehmen. Ein Tiefengrundwasserkörper wurde als Einzelgrundwasserkörper, die anderen als Gruppen von Grundwasserkörpern ausgewiesen.