Wr. Bewilligungsverhandlung, 15.11.2024 betreffend Wiener Wasser, Erweiterung Wasserwerk Donauinsel
K U N D M A C H U N G
(Anberaumung einer wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung)
Beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) ist das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren betreffend die Erweiterung des Wasserwerks Donauinsel um eine Wasseraufbereitungsanlage anhängig.
Die Stadt Wien – Magistratsabteilung 31, Wiener Wasser (Stadt Wien) betreibt auf der Donauinsel im Bereich der Nordbrücke das Wasserwerk Donauinsel. Dieses Wasserwerk soll um eine Wasseraufbereitungsanlage zur Aufbereitung von Wasser aus den Wasserfassungen Donauinsel und Nußdorf erweitert werden. Die Wasseraufbereitungs-anlage ist zwischen der Nordbrücke (Strom-km 1932,620) und dem Steinitzsteg (Strom-km 1932,570) geplant. Zweck der Wasseraufbereitungsanlage ist die Aufbereitung der Wässer zur Absicherung der Wasserqualität von Wasser aus den Wasserfassungen Donauinsel und Nußdorf zur Einspeisung in das Trinkwasserversorgungsnetz, wobei die Einspeisung und die dazu erforderlichen Leitungen selbst nicht Gegenstand des beim BML zur Bewilligung eingereichten Projektes sind. Ziel dieses Projektes ist die Erhöhung der Sicherheit der Wiener Wasserversorgung in qualitativer und quantitativer Hinsicht.
Es sollen Wässer, die den diesbezüglichen Anforderungen der AEV-Wasseraufbereitung entsprechen, in die Donau (Rückspülwässer aus der Aufbereitungsanlage, max. 2.000 m³/h) beziehungsweise in die Neue Donau (Erstfiltrat, Verwurf, Notüberlauf, max. 3.600 m³/h) eingeleitet werden. Verfahrensgegenständlich sind zudem die im Zuge der Bauführung erforderlichen Wasserhaltungen und der Abwurf dieser Wässer in die Donau.
Darüber hinaus ist betragt, dass die nach dem derzeitigen Konsens bestehende Auflage, wonach die Differenz zwischen Grundwasserspiegel in der dem jeweiligen Entnahmebrunnen Neue-Donau-seitig zugeordneten Grundwassersonde und dem Wasserspiegel in der Neuen Donau nicht kleiner als 5 cm (Grenzwert) sein darf, unter der aufschiebenden Bedingung der Inbetriebnahme der Aufbereitungsanlage entfällt.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft als zuständige Wasserrechtsbehörde beraumt in dem gegenständlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren betreffend das Vorhaben „Erweiterung Wasserwerk Donauinsel“ nach §§ 9, 10, 21b, 32, 100 Abs. 1 lit. f, 107 WRG 1959 sowie nach §§ 40 bis 44 AVG eine wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung an.
Die Verhandlung findet am
Freitag, den 15. November 2024, um 9:00 Uhr
im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtshaft,
Stubenring 12, 1010 Wien, Saal 626
statt.
An dem Verfahren Beteiligte können persönlich zur Verhandlung kommen oder an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden. Sie können auch gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen. Der Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- wenn sich der Beteiligte durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lässt,
- wenn der Bevollmächtigte des Beteiligten seine Vertretungsbefugnis durch seine Bürgerkarte nachweist,
- wenn sich der Beteiligte durch der Wasserrechtsbehörde bekannte Angehörige (§ 36a AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch der Wasserrechtsbehörde bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lässt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
- wenn der Beteiligte gemeinsam mit seinem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommt.
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Gemäß § 39 Abs. 2a AVG hat jede Partei ihr Vorbringen so rechtzeitig und vollständig zu erstatten, dass das Verfahren möglichst rasch durchgeführt werden kann (Verfahrensförderpflicht).
Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind bei jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist.
In die Projektunterlagen kann nach vorhergehender Terminvereinbarung (per E-Mail an melanie.kieslich@bml.gv.at oder per Telefon unter +43 1 71100-602776) im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Stubenring 12, 1010 Wien, Zimmer 304, Einsicht genommen werden.
Insoweit die Einsicht in die Projektunterlagen eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei (etwa am Schutz von Betriebsgeheimnissen) oder dritter Personen oder eine Gefährdung der Aufgaben der Wasserrechtsbehörde herbeiführen oder den Zweck des Verfahrens beeinträchtigen würde, darf keine Einsicht in die Einreichunterlagen gewährt werden (vgl. § 17 Abs. 3 AVG).
Mit dieser Kundmachung werden die der Wasserrechtsbehörde bekannten Beteiligten persönlich von der Verhandlung verständigt. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung dieser Kundmachung im Internet unter der Adresse der Wasserrechtsbehörde (https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wasser-oesterreich/wasserrecht_national/wasserrechtliche_kundmachungen.html) sowie durch Anschlag an der Amtstafel der Stadt Wien.