Wasserrechtliche Überprüfungsverhandlung am 29.09.2020, Kaunertalkraftwerk, Speicher Gepatsch

Kundmachung der wasserrechtlichen Überprüfungsverhandlung am 29.09.2020, betreffend TIWAG, Kaunertalkraftwerk, Speicher Gepatsch, Seeentleerung, Erneuerungsmaßnahmen

K U N D M A C H U N G

(Anberaumung einer wasserrechtlichen Überprüfungsverhandlung)

 Mit den Bescheiden des Bundeministeriums vom 30. März 2015, UW.4.1.11/0776-IV/2/2014, vom 28.Februar 2017, UW.4.1.6/0562-IV/2/2016 und vom 12. Mai.2017, UW.4.1.6/0234-IV/2/2017 wurde der TIWAG Tiroler Wasserkraft AG, 6020 Innsbruck, die wasserrechtliche Bewilligung für eine Seeentleerung, Änderung und Durchführung von Instandhaltungs- sowie Erneuerungsmaßnahmen am Grundablass und Triebwassereinlauf samt Rechenanlage und Anpassungen der Hochwasserentlastung für den Speicher Gepatsch, Kraftwerk Kaunertal, erteilt.

Die TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG, 6020 Innsbruck, hat mit Eingabe vom 17. Oktober 2019 die Fertigstellung des bewilligten Projektes gemäß § 121 Abs. 1 WRG 1959 angezeigt.

Zur Überprüfung der bewilligungsgemäßen Ausführung des Projektes gemäß § 121 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) beraumt das Bundesministerium eine öffentliche mündliche Verhandlung für

Dienstag, den 29. September 2020

an.

Diese beginnt um 09:00 Uhr im Gemeindesaal der Gemeinde Kaunertal, Feichten 141, 6524 Feichten im Kaunertal und wird erforderlichenfalls am 30. September 2020 fortgesetzt.

Gegenstand des Verfahrens

Die TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG betreibt im Kaunertal das Kaunertalkraftwerk mit dem Speicher Gepatsch, eingetragen unter der WB- Postzahl Nr. 6/540.

Der Gepatschspeicher liegt im hinteren Kaunertal. Er speist das Kaunertalkraftwerk der TIWAG in Prutz über ein Gefälle von 793 bis 895 m. Der Stausee, der maximal 138.000.000 Stauvolumen und bei Vollstau 2,6 km² Fläche aufweist, wird von den Bächen des Kaunertals gespeist, die teilweise über Stollensysteme taleinwärts in den Stausee geführt werden. Zusätzlich wird über Stollen Wasser aus dem benachbarten Pitztal (Pitze, Taschachbach) und Radurschltal (Radurschlbach, Nauderer Tscheybach) zugeleitet. Insgesamt beträgt das Einzugsgebiet 279 Quadratkilometer. Der Schüttdamm ist ca. 600 m lang und ca. 153 m hoch. Die Länge des Stausees beträgt circa 6 km.

Gebaut wurde die Anlage von 1961 bis 1964 und 1965 in Betrieb genommen.

 Verhandlungsgegenstand

Die Umsetzung der Vorgaben aus den Kollaudierungsbescheiden des Bundesministeriums vom 07.11.2011, BMLFUW-UW.4.1.11/0102-I/6/2011 und vom 22.12.2011, BMLFUW-UE:4.1.11/0417-I/6/2011 idF vom 12.08.2014, BMLFUW-UW.4.1.11/0455-IV/2/2014 erforderten Instandhaltungs- und Umbaumaßnahmen am Triebwasserweg und am Grundablass.

Die Umsetzung dieser Vorgaben und der ergänzenden Instandhaltungsmaßnahmen sollten im Rahmen einer Seeentleerung auf Kote 1.569mMh gemäß Einreichprojekt vom 03.06.2014 erfolgen. Diese Seeabsenkung wurde mit Bescheid des Bundesministerium vom 30.03.2015, BMLFUW-UW.4.1.11/0776-IV/2/2014, wasserrechtlich bewilligt.

Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Seeabsenkung wurde eine Projektänderung geplant und zur behördlichen Genehmigung vorgelegt. Diese Projektänderung umfasste die Umsetzung der Maßnahme anstatt mittels Seeentleerung nunmehr mittels Tauchereinsatz. Die Projektänderung wurde mit Bescheid des Bundesministerium vom 28.02.2017, BMLFUW-UW.4.1.6/0562-IV/2/2016, wasserrechtlich bewilligt.

Um die zuvor bewilligten Montagearbeiten für die Taucher bei unveränderter Projektzielerreichung zu vereinfachen wurde eine Projektoptimierung mit Ausführung von Rechentürmen am unteren Triebwassereinlauf und mit Ausführung einer außenliegenden Betonplombe vor dem unteren Grundablass geplant. Die abweichenden Maßnahmen wurde mit Bescheid des Bundesministerium vom 12.05.2017, BMLFUW-UW.4.1.6/0234-IV/2/2017, wasserrechtlich bewilligt.

Eine ausführliche und detaillierte Beschreibung ist den Kollaudierungsunterlagen zu entnehmen.

Es ist von der Bundesministerin das wasserrechtliche Überprüfungsverfahren durchzuführen.

 Zeit und Ort der Einsichtnahme:

Die Projektunterlagen liegen zur Einsichtnahme während der Amtsstunden bei den nachstehenden Stellen auf:

  • Bundesministerium, Abteilung Wasserrechtlicher Vollzug, Stubenring 12, 1010 Wien
  • Gemeinde Kaunertal, Feichten 141, 6524 Feichten im Kaunertal

 Hinweis:

Die Anberaumung der Verhandlung erfolgt durch die persönliche Verständigung der am Verfahren Beteiligten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung – durch Anschlag in den vom Projekt berührten Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden sowie beim Amt der Tiroler Landesregierung kundgemacht wird.

Zusätzlich zu dieser Bekanntmachung und der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten wird die Verhandlung durch Verlautbarung auf der virtuellen Amtstafel des Bundesministeriums kundgemacht.

Sie können zur Verhandlung persönlich erscheinen oder an Ihrer Stelle eine/n Bevollmächtigte/n entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen. Die/Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B. einem Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,
  • wenn der Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis durch eine Bürgerkarte nachweist,
  • wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen.

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Kundmachung mit oder veranlassen Sie, dass Ihre/Ihr Bevollmächtigte/r diese mitbringt.

Als Partei beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit ihre Parteistellung gemäß § 42 Abs. 1 AVG verlieren.

Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes, unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind bei jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist (§ 42 Abs. 3 AVG).

 

Im Verfahren zur Überprüfung der Ausführung von Wasseranlagen gemäß § 121 WRG 1959 kann nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung eingewendet werden. Einwendungen gegen das Projekt sind unzulässig. Sollten Sie gegen die Ausführung der Anlage keine Einwendungen erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht erforderlich.

 Aufgrund der derzeit in Österreich bestehenden Covid-19-Gefährdungslage wird auf die strikte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Verhandlung geltenden diesbezüglichen Bestimmungen (insbesondere Abstands- und Hygienevorschriften) geachtet werden.

Für die persönliche Teilnahme an der Verhandlung ist grundsätzlich das verpflichtende Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes vorgesehen. Durch die Verhandlungsleitung können diesbezüglich zu Beginn und während der Verhandlung konkretere Anordnungen getroffen werden. Personen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, können von der Verhandlung ausgeschlossen werden.

Alle Verhandlungsteilnehmer werden gebeten, einen dokumentensicheren Stift (Kugelschreiber) zum Unterfertigen der Teilnehmerliste und der Verhandlungsschrift mitzubringen.

Auf ausreichend Abstand zu haushaltsfremden Personen ist jederzeit zu achten.

Um der Behörde eine entsprechende Vorbereitung zu ermöglichen, werden Sie eingeladen, Ihre persönliche Teilnahme bis spätestens eine Woche vor der Verhandlung mittels E-Mail an abt-i1@bml.gv.at oder telefonisch unter +43 1 71100 602797 bekannt zu geben. Dies ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme. 

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