Wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung am 23.04.2019, Organismenwanderhilfe Altenwörth
Kundmachung der wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung für den 23.04.2019 für das Projekt der VERBUND Hydro Power GmbH "LIFE+ Netzwerk Donau, Organismenwanderhilfe Donaukraftwerk Altenwörth, Verbesserungsmaßnahmen Altarm Altenwörth"
K U N D M A C H U N G
(Anberaumung einer wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung)
Mit Schreiben vom 20.07.2018 hat die VERBUND Hydro Power GmbH um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt „LIFE+ Netzwerk Donau, Organismenwanderhilfe Donaukraftwerk Altenwörth, Verbesserungsmaßnahmen Altarm Altenwörth“ unter Vorlage der Einreichunterlagen (Stand: Juni 2018, Ergänzung Dezember 2018 und Februar 2019) angesucht.
Projektbeschreibung
Durch die geplante Organismenwanderhilfe soll eine für Fische durchgängige Verbindung vom Unterwasser des Donaukraftwerkes Altenwörth in den Stauraum Altenwörth hergestellt werden. Geplant ist ein 12,5 km langer, durchgehender, dynamischer Umgehungsarm (linksufrig).
Weiterer Gegenstand des Vorhabens sind Struktur- und Verbesserungsmaßnahmen im Altarm Altenwörth und die Herstellung der Durchgängigkeit in den Mühlkamp bei der Mündung in den Altarm.
Gemäß den Darstellungen und Beschreibungen im technischen Bericht des Einreichoperates sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen geplant:
- Organismenwanderhilfe und technische Bauwerke:
- Dotationsbauwerk und Rampengerinne: Im Bereich des linksufrigen Treppelweges soll zur Überwindung des Höhenunterschiedes von ca. 7,6 m zwischen dem Wasserspiegel in der Donau und dem Wasserspiegel im Krems-Kamp-Gerinne der oberste Abschnitt (bestehend aus einem Dotationsbauwerk, einem Einlaufgerinne und einem Rampengerinne) errichtet werden.
- Krems-Kamp-Gerinne: Im Krems-Kamp-Gerinne bestehen im Projektbereich insgesamt fünf Sohlschwellen. Im Zuge der Errichtung der gegenständlichen Organismenwanderhilfe sollen die bestehenden Sohlschwellen 8, 9, 10 und 11 im Wesentlichen entfernt werden und der Höhenunterschied durch Zufuhr von Kies, Aufweitung und Strukturierung des Gerinnes abgebaut werden.
- Nebenarm Altenwörth: In diesem Bereich, der im Wesentlichen im Süden von der Donau und im Norden vom Altarm Altenwörth begrenzt wird, besteht derzeit kein Gerinne. Der geplante Nebenarm soll auf einer Länge von 3,1 km und einer Breite von 25 – 40 m an der bestehenden rechtsufrigen Böschungsoberkante des Altarmes Altenwörth neu errichtet werden. Dadurch soll eine für Fische durchgängige Verbindung zwischen dem unteren Ende des Krems-Kamp-Gerinnes flussauf der Sohlschwelle 12 und der Donau bei Strom-km 1978,85 geschaffen werden. In diesem Abschnitt sind verschiedene Bauwerke (Bootumsetzanlage, Durchdringungsbauwerk, Brücke Kraftwerkszufahrt) vorgesehen.
2. Passierbarkeit Mühlkampmündung und Altarmeinlauf:
Zur Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich der bestehenden Sohlschwelle 13 soll eine aufgelöste Rampe im Mündungsbereich des Mühlkamps errichtet werden, die bis unmittelbar an die Mündung des Krems-Kamp-Gerinnes reichen und aus insgesamt neun Einzelschwellen mit dazwischenliegenden Becken bestehen soll. Im Bereich des an die Mühlkampmündung anschließenden Altarmeinlaufes sind wasserbauliche bzw. gewässerökologische Maßnahmen (Strömungsteiler, Ausbildung einer Tiefenrinne, Aufhöhung eines Querriegels, Tiefstellen, usw.) geplant.
3. Adaptierung Fischaufstieg im Bereich der Traverse Altarm Altenwörth:
Die geänderten Durchflussverhältnisse im Altarm Altenwörth bedingen zur Aufrechterhaltung eines gesicherten Ein- und Ausstieges der Fische Adaptierungen der bestehenden Fischwanderhilfe im Bereich der Traverse Altarm Altenwörth. Im Wesentlichen ist vorgesehen, dass die bestehende Fischwanderhilfe in etwa parallel zur Traverse verlängert und um drei Ausstiegsöffnungen erweitert werden soll.
4. Maßnahmen im Bereich Altarm Altenwörth:
- Biotop und Nährstofffilter (Constructed Wetland): Durch einen Nährstofffilter in Form eines Biotops sollen Nährstoffe wie Phosphor und Stickstoff reduziert werden. Das Biotop, in der oberen Altarmhälfte gelegen, erstreckt sich über ca. die halbe Breite des Altarms.
- Kiesbänke Altarm Nord: Am Nordufer des Altarms im unmittelbaren Nahbereich der Ortschaft Altenwörth sollen Kiesbänke mit flachen Ufern hergestellt werden.
- Flachufer-Laichwiesen Altarm Süd: Am Südufer liegen derzeit ufernah Wassertiefen von 1-2 m vor. Durch Vorschüttung von Sedimenten soll eine verzahnte Flachuferstruktur geschaffen werden.
- Entlandungsmaßnahmen Altarm Altenwörth: Im Bereich des Nordufers werden an ausgewählten Bereichen Entlandungen vorgenommen. Das Volumen von ca. 15.000 m³ wird mit Saugbagger entfernt, mit einer Pumpleitung bis zum Inselsporn des Kraftwerks geleitet und der fließenden Welle der Donau zugegeben.
5. Einbringung von Feinsedimenten in die Donau
Im Zuge der Baumaßnahmen anfallendes und nicht unmittelbar im Projektbereich verwertbares Bodenmaterial soll in der Donau verklappt werden. Vorgesehen sind Verklappungsbereiche in der unteren Hälfte des Stauraums Altenwörth, die Einbringung erfolgt am linken Donauufer, außerhalb der Schifffahrtsrinne.
Von der Bundesministerin ist nun das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren durchzuführen.
Die Bundesministerin beraumt nach §§ 9, 11, 12, 15, 32, 100 Abs. 1 lit. b, 105 und 107 WRG 1959 sowie nach §§ 40 bis 44 AVG die wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung an. Diese findet am
23. April 2019 um 09:00
in der Wagramhalle
Auf der Schanz 5, 3470 Kirchberg am Wagram
statt.
Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur Verhandlung kommen oder an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden. Sie können auch gemeinsam mit ihren Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Der/die Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
Der/die Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- wenn sich der/die Beteiligte durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.B. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lässt,
- wenn der/die Bevollmächtigte des/der Beteiligten die Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
- wenn sich der/die Beteiligte durch uns bekannte Angehörige (§ 36 AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lässt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
- wenn der/die Beteiligte gemeinsam mit seinem/ihren Bevollmächtigten zur Verhandlung kommt.
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind bei jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist (§ 42 Abs. 3 AVG).
Die eingereichten Projektunterlagen liegen
- im Bundesministerium, Stubenring 12, 1010 Wien, Zimmer 301, 3. Stock, während der Amtsstunden (um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten);
- sowie im Gemeindeamt der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram, Marktplatz 6, 3470 Kirchberg am Wagram, während der Amtsstunden
bis einschließlich 18. April 2019 zur Einsichtnahme auf.