Wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung am 18.9.2018, KW Spullersee, Wasserweg Neu
Kundmachung der wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung für den 18.9.2018 für das Projekt der ÖBB-Infrastruktur AG auf Erneuerung und Instandsetzung der Anlagenteile des Triebwasserweges des Kraftwerkes Spullersee - Wasserweg Neu
K U N D M A C H U N G
(Anberaumung einer wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung)
Die ÖBB-Infrastruktur AG betreibt in Vorarlberg zwei Wasserkraftwerke Spullersee und Braz, welche die Kraftwerksgruppe Klostertal bilden. Die Kraftwerksgruppe befindet sich im Einzugsgebiet des Rheins in der Talsohle des Klostertals. Das Kraftwerk Braz bildet die Unterstufe des Kraftwerkes Spullersee und liegt ca. 10 km westlich talauswärts des Kraftwerkes Spullersee. Das Triebwasser des Kraftwerkes Spullersee stammt aus dem Spullersee, der über zwei Sperrenbauwerke verfügt und als Speichersee bewirtschaftet wird.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat mit Eingabe vom 20. Dezember 2017 beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus den Antrag auf Erneuerung und Instandsetzung der Anlagenteile des Triebwasserweges des Kraftwerkes Spullersee gestellt.
Zur Behandlung des Antrages beraumt die Bundesministerin gemäß den §§ 9 ff, 32 ff, 50 Abs. 8, 60 ff, 100 Abs. 1 lit. d, 107, 111, 112, 117, und 118 WRG 1959 i.d.F. sowie §§ 40-44 AVG eine öffentliche mündliche Verhandlung für
Dienstag, den 18. September 2018
an. Diese beginnt um 09:30 Uhr im Gasthof POST, Klostertalerstraße 66, 6752 Dalaas,
und wird erforderlichenfalls am 19. September 2018 fortgesetzt.
Gegenstand des Antrages ist die Erneuerung des seeseitigen Absperrorganes, die Errichtung eines Zugangsstollens im Bereich der Südsperre zur seeseitigen Apparatekammer, die Erneuerung des Stollenrohrs, die Herstellung des Wasserschlosses mit einer Überfallkante (damit Entfall der Absperrorgane am Grafenspitz) und die Erneuerung des Steilrohres durch ein erdverlegtes Druckrohr.
Beschreibung des Vorhabens
Zwischen der Südsperre und der seeseitigen Apparatekammer wird ein wintersicherer Zugangsstollen errichtet. Vom neuen Stollenportal aus führt der Zugangsstollen weiter zur Apparatekammer und ein Abzweiger zum bestehenden Rohrstollen. Der Stollen beginnt beim bestehenden Steinbruch westlich der Südsperre. Die gewählte Trasse weist eine Stollenlänge von 485,65 m auf. Ergänzt wird der Zugangsstollen um eine ca. 47 m lange Spange zum Rohrstollen, um bauzeitliche Begünstigungen bei den Arbeiten im Rohrstollen zu gewährleisten sowie einen Wendehammer, um in der Betriebsphase mit geeigneten Fahrzeugen im Zugangsstollen wenden zu können. Das anfallende Ausbruchsmaterial wird zur Auffüllung der bestehenden Steinbrüche im Nahbereich des Stollens verwendet und mit dem überschüssigen Material wird eine Geländearrondierung südlich der Südsperre ausgeführt.
Die seeseitige Absperrkammer ist im Bestand etwa 76 m nach dem Triebwasser Einlaufbauwerk situiert. Im Zuge des Projektes ist der Einbau eines zweiten Absperrorganes in die seeseitige Apparatekammer geplant (Redundanz) und wird damit der Verschluss des Triebwasserweges an den Stand der Technik herangeführt. Die geplanten Änderungen bringen sowohl bautechnische als auch anlagentechnische Projektmaßnahmen mit sich.
Der bestehende Rohrstollen verbindet die seeseitige Apparatekammer mit dem Wasserschloss und weist eine Gesamtlänge von 1.750 m auf. Das Lichtraumprofil ist kreisförmig mit einem Innendurchmesser von 2,60 m. Der Zugang in den Stollen ist grundsätzlich über die seeseitige Apparatekammer sowie über drei Fenster-stollen möglich.
Das bestehende Stahlrohr wird durch ein GfK-Rohr ersetzt. Die neue GFK-Druckrohrleitung nimmt eine vergleichbare Querschnittsfläche ein, wie die bestehende Stahl-Druckrohrleitung. Die Achsenlage der Druckrohrleitung wird gegenüber dem Bestand in der Höhe um 19 cm angehoben und um 20 cm nach rechts verschoben.
Im Bestand sind am KW Spullersee zwischen Wasserschloss und Steilrohrleitung Verschlussorgane installiert, um ein Auslaufen der Stollenrohrleitung im Rohrbruchfall zu verhindern. Auf Grund der eingeschränkten Zugänglichkeit zur Apparatekammer Grafenspitz sollen die bestehenden Absperrklappen rückgebaut werden und als Ersatz dafür an der Mündung der Stollenrohrleitung in das Wasserschloss eine Rückhalteschwelle errichtet werden. Diese verhindert das Auslaufen der Stollenrohrleitung im Rohrbruchfall oder bei Entleerung der Steilrohrleitung.
Der Kraftabstieg entlang des Dürrenberges überwindet eine Höhe von ca. 761 m bei einer horizontalen Länge von ca. 1‘166 m. Im Jahre 2012 wurden die Druckrohrleitungen RL #1, RL #2 (orographisch links) altersbedingt außer Betrieb genommen. Die Anlage wird seitdem unter den bescheidmäßigen Einschränkungen betrieben. Das Grundkonzept des Kraftabstieges Wasserweg Neu sieht eine überschüttete Druckrohrleitung entlang der Trasse der Rohrleitung #3 vor. Die Achse der neuen Druckrohrleitung DN1100 wird um h=0.50 m tiefer projektiert als im Bestand. Die Druckrohrleitung wird durchgängig vom Anschluss im Nahbereich des Wasserschlosses bis zur Dehnstopfbüchse am Beginn der Verteilrohrleitung im Nenndurchmesser DN1100 als Stahlrohrleitung konzipiert. Die bestehenden Festpunkte FP II, FP III, FP V und FP IV entfallen in ihrer Hauptfunktion, verbleiben jedoch vor Ort und werden zu Querriegeln umgebaut. Die 165 Rohrsockel verbleiben als „Verzahnungselemente“ in der Rohrtrasse und werden im Bereich der neuen Druckrohrleitung um 0.50 m abgenommen. Im Zuge der Errichtung des Rohrdammes werden diese weitestgehend überschüttet. Im Abstand von rund 7 m und orographisch rechts von der Rohrtrasse gelegen, ist parallel zur Druckrohrleitungstrasse eine redundante Energie- und Datenversorgung zwischen Krafthaus und Grafenspitz vorgesehen.
Die bestehende Materialseilbahn ist für die Wartung und den Betrieb des KW Spullersee künftig nicht mehr erforderlich und wird daher stillgelegt und abmontiert.
Die zur Herstellung der beantragten Maßnahmen erforderliche Seeabsenkung ist nicht Gegenstand des Verfahrens und wird in einem gesonderten Verfahren verhandelt.
Eine ausführliche und detaillierte Beschreibung des Projektes ist den Einreichunterlagen zu entnehmen.
Es ist von der Bundesministerin das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren durchzuführen.
Zeit und Ort der Einsichtnahme
Die Projektunterlagen liegen zur Einsichtnahme während der Amtsstunden bei nachstehenden Stellen bis einschließlich 17. September 2018 auf:
- Bundesministerium, Abteilung Wasserrechtlicher Vollzug, Stubenring 12, 3. Stock, Zi. 319, 1010 Wien
- Gemeindeamt Dalaas, Bahnhofstraße 140, 6752 Dalaas
Hinweis:
Die Anberaumung der Verhandlung erfolgt durch die persönliche Verständigung der am Verfahren Beteiligten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung – durch Anschlag in den vom Projekt berührten Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden sowie beim Amt der Vorarlberger Landesregierung kundgemacht wird.
Zusätzlich zu dieser Bekanntmachung und der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten wird die Verhandlung durch Verlautbarung auf der virtuellen Amtstafel des Bundesministeriums kundgemacht.
Sie können zur Verhandlung persönlich erscheinen oder an Ihrer Stelle eine/n Bevollmächtigte/n entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen. Die/Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B. einem Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,
- wenn der Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis durch eine Bürgerkarte nachweist,
- wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- wenn Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen.
Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Kundmachung mit oder veranlassen Sie, dass Ihre/Ihr Bevollmächtigte/r diese mitbringt.
Als Partei beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.
Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes, unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehenes trifft, kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben.
Sollten Sie gegen die Erteilung der beantragten Bewilligung keine Einwendungen erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht erforderlich.