Quellmessstellen in Österreich – Richtlinie für die Errichtung und Beobachtung
Der Hydrographische Dienst betreibt seit 1995 ein Messnetz zur Beobachtung von Quellen. Diese Richtlinie soll vergleichbare Daten von hoher Qualität gewährleisten.
Die "Richtlinie für die Errichtung und Beobachtung von Quellmessstellen in Österreich" wurde von Mitgliedern der Arbeitsgruppe Quellbeobachtung des Hydrographischen Dienstes erstellt und ist eine über die Wasserkreislauferhebungsverordnung – WKEV hinausgehende fachliche Konkretisierung, die regelt wie Messstellen an Quellen zu errichten, zu betreiben, zu warten und wie die Beobachtungen und Messungen durchzuführen sind.
Die erhobenen Daten werden nach eingehender Prüfung durch MitarbeiterInnen des Hydrographischen Dienstes im Hydrographischen Jahrbuch als auch im Internet (http://ehyd.gv.at) veröffentlicht.
Die vorliegende Richtlinie gilt für den Hydrographischen Dienst in Österreich. Allen anderen hydrographisch tätigen Institutionen, die gewässerkundliche Einrichtungen betreiben und auf Grund § 59i Abs 3 WRG 1959 zur Mitteilung der Daten verpflichtet sind, wird empfohlen diese Richtlinie zu beachten.
Die Vervielfältigung und Wiedergabe dieser Richtlinie unter Einhaltung der gängigen Zitierregeln ist ausdrücklich erlaubt.