Leitlinien zum nachhaltigen Ausbau der Wasserkraft im Donau-Einzugsgebiet

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Foto: ICPDR

Die Wasserkraft ist in einem Großteil der Donauländer derzeit mit einem Anteil von über 45% die wichtigste Komponente bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Zusammen mit Energieeinsparungen und der Steigerung der Energieeffizienz ist die verstärkte Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer notwendigen Minderung der Treibhausgasemissionen und zu mehr Energiesicherheit. Der Ausbau weiterer erneuerbarer Energien in Umsetzung der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien treibt die Wasserkraftnutzung in den Ländern des Donaueinzugsgebietes erheblich voran.

Die Donauländer haben erkannt, dass der Bau neuer Wasserkraftanlagen eine Möglichkeit zur Minderung von Treibhausgasemissionen darstellt, die gleichzeitig jedoch negative Auswirkungen auf die Flussökologie hat. Die nachhaltige Entwicklung der Wasserkraft innerhalb des bestehenden rechtlichen und politischen Rahmens stellt eine Herausforderung dar.

Vor diesem Hintergrund gaben die Minister der Donauländer 2010 die Ausarbeitung von Leitlinien zur Wasserkraftnutzung unter Einbeziehung von Umweltaspekten in Auftrag, um einen ausgewogenen und integrierten Ausbau zu gewährleisten, der von Anfang an den potentiellen Interessenskonflikt mit einbezieht.

Die „Leitlinien zum nachhaltigen Ausbau der Wasserkraft im Einzugsgebiet der Donau“ wurden auf Grundlage eines breiten Partizipationsprozesses unter Einbeziehung von Vertretern von Behörden, der Wasserkraftbranche, von nichtstaatlichen Organisationen und der Wissenschaft ausgearbeitet. Sie sind als Empfehlungen ohne rechtlich verbindliche Wirkung zu verstehen. Die Leitlinien richten sich in erster Linie an öffentliche Stellen und für die Planung und Genehmigung von Wasserkraftvorhaben zuständigen Behörden.

Die Leitlinien wurden im Juni 2013 durch die Donauländer verabschiedet und sind seither auf der Internetseite der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau verfügbar. Auf gemeinsame Initiative Österreichs und Deutschlands wurden die Leitlinien unter der Federführung des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in die deutsche Sprache übersetzt und sind ab sofort über die Internetseite verfügbar.

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