Österreichisch-Ungarische Gewässerkommission
Diese Gewässerkommission befasst sich gemäß Staatsvertrag, abgeschlossen zwischen Österreich und Ungarn, mit wasserwirtschaftlichen Fragen an Wasserläufen, an denen die Staatsgrenze verläuft oder der Grenze benachbarte Gewässer, einschließlich der Seen im Hinblick auf den Schutz dieser Gewässer, etwa den Neusiedler See.
Das Aufgabenfeld der Kommission (österreichische Delegationsleitung BML) umfasst die Behandlung der Themen Grund- und Oberflächenwasser, den Hochwasserschutz, die Instandhaltung der Gewässer, das Monitoring des Gewässerzustands, die Hydrologie und die gegenseitige Warnung bei Ausnahmesituationen.
Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, an den Grenzgewässern keine Maßnahmen, die die Wasserverhältnisse auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates nachteilig beeinflussen würden, ohne Zustimmung des anderen Vertragsstaates zu treffen.
Aus der zuletzt getätigten Arbeit der Kommission kann etwa die Lösung der Gewässerschutzfragen der Raab auf Grundlage der Ergebnisse der Raab Task-Force, das Hochwasserprognosemodell für das Raab-Einzugsgebiet, Online Gewässergüte-Messstationen an der Raab, oder die bilaterale Abstimmung der Wehrbetriebsordnung für den Neusiedler See genannt werden.
Die Umsetzung der Hochwasser- und Wasserrahmenrichtlinie wird in diesem Rahmen bilateral auf Expertenebene koordiniert.
Die bei den Beratungen gefassten Beschlüsse erlangen mit der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragsstaaten Rechtswirksamkeit.
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet (BGBl. Nr. 225/1959) ist am 31. Juli 1959 in Kraft getreten.