Übereinkommen betreffend Teile einer internationalen Flussgebietseinheit
Die Abstimmung wasserwirtschaftlicher Fragen erfordert auch die Zusammenarbeit mit anderen Nachbarstaaten.
Die Koordination von Fragestellungen, die Staatsgrenzen überschreitende Teile innerhalb einer internationalen Flussgebietseinheit betreffen, erfolgt auf Basis folgender Übereinkommen:
- Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern – BGBl. Nr. 106/1970 idF BGBl. III Nr. 123/1997 – Notenwechsel mit der Slowakischen Republik (Anerkennung)
- Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet – BGBl. Nr. 225/1959
- Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau samt Statut und Schlussprotokoll – Regensburger Vertrag – BGBl. Nr. 17/1991
- Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Freistaates Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach – BGBl. Nr. 224/1959
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer (Mur-Abkommen) - Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge – StF: BGBl. Nr. 119/1956 idF BGBl. Nr. 714/1993 (NR: GP XVIII RV 734 AB 1055 S. 118. BR: AB 4535 S. 570)
- Regierungsübereinkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau vom 25. Mai 1954 idF BGBl. Nr. 715/1993 – Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge
- Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung – BGBl. Nr. 289/1961
- Übereinkommen über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee samt Schlussprotokoll – BGBl. Nr. 396/1967
- Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee – BGBl. Nr. 178/1955
- Staatsvertrag vom 23 Juni 1931, BGBl. Nr.333/1931, über die Rheinregulierung von der Schweizerisch-Liechtensteinischen Staatsgrenze bis zur Illmündung sowie über die Ableitung Liechtensteinischer Binnengewässer
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet vom 13.08.2008 – BGBl. III Nr. 99/2008