Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission

Thaya
Foto: Walter Froschauer

Diese Grenzgewässerkommission, die auf Grundlage des Staatsvertrages zwischen Österreich und der damaligen Tschechoslowakei eingerichtet wurde, befasst sich mit wasserwirtschaftlichen Fragen an Wasserläufen an denen die Staatsgrenze verläuft, an querenden Gewässer und benachbarten Gewässern.

 

Die Kommission (österreichische Delegationsleitung BML) behandelt insbesondere Angelegenheiten des Hochwasserschutzes, die Instandhaltung der Gewässer, den Abgleich hydrografischer Daten, das Monitoring des Gewässerzustands, Maßnahmen des Gewässerschutzes, des Grundwassers, die Warnung im Hochwasserfall und bei Gewässerverunreinigungen, Maßnahmen zur Trink- und Nutzwasserversorgung sowie Abwassereinleitungen.

Regulierungs- und Erhaltungsmaßnahmen betreffen u.a. die Gewässer Thaya, Lainsitz, Maltsch, Moldau. Besonders bedeutsam ist die Überwachung der Gewässergüte der Thaya.

Die Arbeiten an Grenzwasserläufen werden zwischenstaatlich abgerechnet.

Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, an den Grenzgewässern ohne Zustimmung des anderen Staates keine Maßnahmen durchzuführen, die die Wasserverhältnisse auf dem Gebiet des anderen Staates nachteilig beeinflussen würden.

Die Umsetzung der Hochwasser- und Wasserrahmenrichtlinie wird in diesem Rahmen bilateral auf Expertenebene koordiniert.

Die Arbeit der Kommission der letzten Jahre umfasste etwa die Beurteilung von Projekten zum Anschluss von Nebenarmen der Thaya bei Bernhardsthal, die bilaterale Abstimmung wasserwirtschaftlicher Fragen im Bereich der Thaya von Laa bis oberhalb Vranov, ökologisch orientierte Maßnahmen an der Maltsch und die Neufassung der Richtlinien für den Warndienst.

Die bei den Beratungen gefassten Beschlüsse erlangen mit der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragsstaaten Rechtswirksamkeit.

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern (BGBl. Nr. 106/1970) ist am 18. März 1970 in Kraft getreten. Er wird weiterhin von Österreich und Tschechien angewandt.

Informationen über die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier