Österreichisch-Slowenische Kommission für die Mur
Diese Gewässerkommission befasst sich gemäß Staatsvertrag, abgeschlossen zwischen Österreich und der damaligen Volksrepublik Jugoslawien, mit wasserwirtschaftlichen Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer.
Die Vertragsstaaten Österreich und Slowenien sind verpflichtet den flussbaulichen Zustand der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer zu erhalten und nach Erfordernis zu verbessern.
Die Kommission (österreichische Delegationsleitung BML) behandelt Maßnahmen in der Grenzstrecke der Mur, insbesondere wesentliche Einwirkungen durch Wasserableitungen oder durch Verunreinigungen. Überdies Regulierungen, Hochwasserschutzmaßnahmen, die Wasserkraftnutzung, Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung, Warndienste.
Es besteht ein bilaterales Monitoringprogramm; hydrografische Daten werden dabei ausgetauscht.
Aus der in jüngster Zeit getätigten Arbeit der Kommission kann etwa auf Arbeiten zur flussbaulichen und ökologischen Entwicklung der Grenzmur unter Berücksichtigung der Eintiefung der Mur und des Biosphärenparks, die Abstimmung der Verbesserung des Hochwasserschutzes von Bad Radkersburg und Gornja Radgona, die Einrichtung eines multinationalen Hochwasserprognosesystems sowie auf die Behandlung von Fragen der Grundwassernutzung verwiesen werden.
Zur Einbindung der breiten Öffentlichkeit in die Arbeit der Kommission wurde das einmal jährlich abgehaltene Murforum eingerichtet.
Die Umsetzung der Hochwasser- und Wasserrahmenrichtlinie wird in diesem Rahmen bilateral auf Expertenebene koordiniert.
Die bei den Beratungen gefassten Beschlüsse erlangen mit der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragsstaaten Rechtswirksamkeit.
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer (BGBl. Nr. 119/1956) ist am 9. Februar 1956 in Kraft getreten. Es wird zwischen Österreich und Slowenien weiter angewandt.