Österreichisch-Slowenische Kommission für die Drau
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Diese Grenzgewässerkommission behandelt gemäß Staatsvertrag, abgeschlossen zwischen Österreich und der damaligen Volksrepublik Jugoslawien, für das Einzugsgebiet der Drau Angelegenheiten des Hochwasserschutzes sowie des Schutzes der Gewässer samt Monitoring und Warndiensten.
Die Kommission (österreichische Delegationsleitung BML) hat die primäre Aufgabe der bilateralen Abstimmung zwischen den Vertragsstaaten sowie der wechselseitigen Information, insbesondere hinsichtlich durchgeführter oder geplanter wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im grenznahen Betrachtungsraum.
Dazu zählen im Detail Untersuchungen des Gewässerzustandes der Drau im Grenzbereich, Abstimmungen von Gestaltungsmaßnahmen in den Stauräumen der Draukraftwerke, die Untersuchung von Karst- und Kluftwasservorkommen in den Karawanken, gegenseitige Unterrichtungen über den Betrieb der bestehenden Draukraftwerke und über neue energiewirtschaftliche Maßnahmen im Einzugsgebiet der Drau.
Ziel ist insbesondere auch eine Abstimmung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie im grenzüberschreitenden Bereich.
Die bei den Beratungen gefassten Beschlüsse erlangen mit der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragsstaaten Rechtswirksamkeit.
Das Regierungsübereinkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau (idF BGBl. Nr. 715/1993) trat am 25. Mai 1954 in Kraft. Es wird weiterhin von Österreich und Slowenien angewandt.