Österreichisch-Schweizerische Aufsichtskommission und Innkommission
Die Innkommission und die Aufsichtskommission wurden auf Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen aus den Jahren 1952 und 2008 eingerichtet und befassen sich schwerpunktmäßig mit der Wasserkraftnutzung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet.
Die Staatsverträge regeln die Aufteilung der nutzbaren elektrischen Energie, somit das gemeinsame Interesse der Wasserkraftnutzung, sowie die Verbesserung des Wasserabflusses im Inn in ökologischer Hinsicht.
Die Staatsverträge sind auch die zwischenstaatliche Voraussetzung für das größte, seit vielen Jahren im Alpenraum neu gebaute Laufwasserkraftwerk am Oberen Inn im schweizerisch-österreichischen Grenzgebiet (Gemeinschaftskraftwerk Inn). Das in Österreich und der Schweiz bewilligte Kraftwerk erzeugt jährlich über 400 Gigawattstunden Strom aus Wasserkraft.
Die Wehranlage des Kraftwerks befindet sich im Grenzgebiet zwischen Martina und Nauders mit einem 15 m hohen Wehr zur Wasserfassung. Vom gestauten Wasser werden bis zu 75 m³/s in den 22,8 km langen Triebwasserstollen geleitet. Dieser mündet in den Druckschacht, der zu den Turbinen im Krafthaus in Prutz/Ried führt. Das abgearbeitete Wasser fließt anschließend durch einen unterirdischen Kanal wieder zurück in den Inn.
Durch die Errichtung des Kraftwerks wurden Abflussschwankungen zwischen Martina und Prutz reduziert. Am Wehr wird in der Winter- und Übergangszeit eine konstante, ökologisch angepasste Dotierwassermenge abgegeben. In der Sommerperiode ist eine Anpassung der Restwassermenge an die natürlichen Zuflüsse im Inn vorgesehen. Damit die Fische die Wehranlage flussauf und flussabwärts überwinden können, wurden eine Fischaufstiegs- sowie abstiegshilfe in die Wehranlage integriert.
Die Kommission prüft sämtliche Fragen, die für die Durchführung der Abkommen von Interesse sind. Die Ergebnisse ihrer Arbeiten werden in Protokollen festgehalten, denen empfehlende Wirkung zukommt.