Österreichisch-Deutsche Gewässerkommission nach dem Regensburg Vertrag
Der Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau, auf Grundlage dessen die Gewässerkommission eingerichtet wurde, enthält Zusammenarbeitsregelungen für das Gebiet der Wasserwirtschaft, des Gewässerschutzes, der Abflussverhältnisse, insbesondere bei Vorhaben an grenzbildenden Gewässerstrecken.
Es bestehen Informationspflichten in Fällen einer Beeinflussung des Wasserhaushaltes auf dem Gebiet des jeweils anderen Staates, bei Vorhaben des Schutzes der Gewässer, der Abwassereinleitung, der Regulierung, der Abfluss- und Stauregelung von Wasserläufen, der Abwehr von Hochwasser sowie der Beeinflussung des Wasserabflusses durch Anlagen an Gewässern, der Benutzung der Gewässer, der Wasserkraftnutzung und der Wasserentnahmen.
Praktische Themenbereiche sind etwa die weitere Entwicklung der Maßnahmen zur Salzachsanierung im Grenzabschnitt mit Bayern; die Auswirkungen des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen auf österreichisches Staatsgebiet; Fragen der gemeinsamen Bewirtschaftung des grenzüberschreitenden Thermalgrundwasserkörpers.
Auf Grundlage dieses Vertrages wurde eine Ständige Gewässerkommission gebildet (österreichische Delegationsleitung BML). Ihr obliegt es, durch Beratung der sich bei der Anwendung dieses Vertrages ergebenden Fragen, zu deren Lösung beizutragen. Sie kann zu diesem Zweck an die Vertragsparteien Empfehlungen richten.
Ziel der Zusammenarbeit ist auch eine Abstimmung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie im grenzüberschreitenden Bereich.
Die bei den Beratungen gefassten Beschlüsse erlangen mit der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragsstaaten Rechtswirksamkeit.