Trinkwasser kommt in die Verfassung

Wasserkrug mit Trinkwasser
Foto: BML / Alexander Haiden

Der Bundesrat stimmte diesem Beschluss am 11. Juli 2019 zu.

Der Nationalrat beschloss am 2. Juli 2019 auf der Grundlage eines Initiativantrags mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit folgende Änderung von § 4 des Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasserversorgung und Lebensmittelversorgung und die Forschung: „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten.“

Nähere Informationen zu diesem Beschluss und zur Begründung des zugrundeliegenden Antrags sind über folgenden Link abrufbar:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00677/index.shtml

Der Gesetzesbeschluss wurde am 31.7.2019 mit BGBl. I Nr. 82/2019 kundgemacht.

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