Richtlinien und Leitfäden der Staubeckenkommission

Stauanlage Langmann
Foto: BML / MR Ing. Bernhard Weichlinger

Gemäß § 2 der Staubeckenkommissions-Verordnung 1985 ist es Aufgabe der Staubeckenkommission, grundsätzliche Gutachten über allgemeine Maßnahmen und Vorschriften, die Stauanlagen und Talsperren betreffen, zu erstatten.

Bisher wurden für große Stauanlagen folgende Richtlinien und Leitfäden durch die Staubeckenkommission beschlossen:

Betreffend „kleine“ Stauanlagen (Bauwerkshöhe < 15 m und aufgestaute Wassermenge < 500.000 m³) wurden folgende Leitfäden veröffentlicht:

Weiters wurde gemeinsam mit den Ländervertretern der „Leitfaden für das wasserrechtliche Behördenverfahren von Beschneiungsanlagen“ erarbeitet:

Zur Ermittlung der Breschenabflussganglinie bei Beschneiungsspeicher und ähnlich aufgebauten Schüttdämmen sowie des Flutwellenablaufes befindet sich derzeit ein Arbeitsbehelf in Ausarbeitung, der als Grundlage für die Einstufung des Gefährdungspotentiales solcher Stauanlagen dienen soll.

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