Richtlinien und Leitfäden der Staubeckenkommission

Stauanlage Langmann
Foto: BML / MR Ing. Bernhard Weichlinger

Gemäß § 2 der Staubeckenkommissions-Verordnung 1985 ist es Aufgabe der Staubeckenkommission, grundsätzliche Gutachten über allgemeine Maßnahmen und Vorschriften, die Stauanlagen und Talsperren betreffen, zu erstatten.

Bisher wurden für große Stauanlagen folgende Richtlinien und Leitfäden durch die Staubeckenkommission beschlossen:

  • Richtlinie zum Nachweis der Standsicherheit von Staudämmen, 1996 (wird derzeit überarbeitet)
  • Richtlinie zur Erdbebenberechnung von Talsperren; Band 1–6, 1996–2001 (wird derzeit überarbeitet)
    • Band 1: Grundlagen
    • Band 2: Erdbebenkennwerte zur Berechnung der Talsperren Österreichs
    • Band 3: Richtlinien, Berechnung, OBE-Karte, MCE-Karte
    • Band 4: Berechnungsbeispiel Gewichtsmauer
    • Band 5: Berechnungsbeispiel Gewölbemauer
    • Band 6: Berechnungsbeispiel Erddamm
  • Leitfaden für Zentrale Warten beim Betrieb von Stauanlagen, 2007
  • Leitfaden zum Nachweis der Hochwassersicherheit von Talsperren, BMLFUW, Österr. Staubeckenkommission, TU-Wien, Fassung 12/2009, aktualisierte Fassung 04/2024 (siehe weiterführende Informationen)
  • Leitfaden zur Vorlage eines Projektes für die Prüfung in der Staubeckenkommission 2011
  • Richtlinie zum Nachweis der Tragsicherheit von Betonsperren 2016

Betreffend „kleine“ Stauanlagen (Bauwerkshöhe < 15 m und aufgestaute Wassermenge < 500.000 m³) wurden folgende Leitfäden veröffentlicht:

  • Leitfaden: Mindestanforderungen an den Stauanlagenverantwortlichen von „kleinen Stauanlagen“, BMLFUW, Österr. Staubeckenkommission, Fassung 2009
  • Handbuch: Betrieb und Überwachung von „kleinen Stauanlagen“ mit länger dauernden Staubelastungen, Fassung 2009

Weiters wurde gemeinsam mit den Ländervertretern der „Leitfaden für das wasserrechtliche Behördenverfahren von Beschneiungsanlagen“ erarbeitet;

  • Band 1: Bewilligung und Überprüfung von Neuanlagen
  • Band 2: Wiederverleihungsverfahren von bestehenden Wasserrechten, Wiederkehrende Überprüfung, Vorkehrungen bei Erlöschung von Wasserbenutzungsrechten

Zur Ermittlung der Breschenabflussganglinie bei Beschneiungsspeicher und ähnlich aufgebauten Schüttdämmen sowie des Flutwellenablaufes befindet sich derzeit ein Arbeitsbehelf in Ausarbeitung, der als Grundlage für die Einstufung des Gefährdungspotentiales solcher Stauanlagen dienen soll.

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