Förderung Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber

Donau bei Weißenkirchen
Foto: BML / Alexander Haiden

Für die Renaturierung gefährdeter Flusslandschaften und ihrer sensiblen Ökosysteme stehen Fördermittel aus dem Umweltförderungsgesetz zur Verfügung. Alle Informationen dazu finden Gemeinden in den Förderungsrichtlinien „Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber“.

Für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer wurden im Sommer 2020 weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass bis Ende 2027 in Summe 340 Millionen Euro an Förderungen zugesichert werden können. Die Förderung unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes auf lokaler Ebene, sofern diese nicht dem Hochwasserschutz dienen oder in Zusammenhang mit einer Wasserkraftnutzung stehen.

Die Förderungsrichtlinien „Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber“ geben Auskunft über die näheren Rahmenbedingungen der Förderungsvergabe. In den zugehörigen Spezialthemen werden sowohl gängige Fragen bzw. Spezifizierungen zu den Inhalten der Förderungsrichtlinien behandelt. Beide Dokumente stehen unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Förderungsfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit
  • Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
  • sowie Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen, Bewusstseinsbildung und Gutachten, die im Zusammenhang mit den oben genannten Maßnahmen stehen
     

Förderungswerber

Förderungswerber sind in erster Linie Gemeinden, Gemeindeverbände, Genossenschaften und sonstige physische und juristische Personen, die wasserrechtliche Konsensträger von Anlagen sind, welche hydromorphologische Belastungen in Gewässern verursachen. Die Förderungswerber dürfen nicht als Wettbewerbsteilnehmende im Sinne des EU-Beihilfenrechts gemäß Art. 107 ff des Vertrags über die Arbeitsweise der EU aktiv sein (z.B. Wasserkrafterzeugung), sonst wird das Förderungsregime für Wettbewerbsteilnehmende angewendet.
 

Abwicklung der Förderung

Die Förderungsabwicklung erfolgt in digitaler Form. Projekte können über die Online-Plattform www.meinefoerderung.at einfach und übersichtlich eingereicht werden. Die weitere Abwicklung der Förderung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Ämtern der Landesregierungen und der Abwicklungsstelle des Bundes, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).

Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen, die in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden.
 

Förderungsausmaß

Das Förderungsausmaß von Seiten des Bundesministeriums beträgt maximal 60 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Zusätzlich wird eine Förderung des jeweiligen Bundeslandes gewährt.

Darüber hinaus können kommunale Förderungswerber ebenso eine Förderung des Biodiversitätsfonds beantragen. Bis zum 31. Dezember 2024 werden noch Förderungen aus dem Biodiversitätsfonds in Höhe von 8 % gewährt. Von 2025 bis 2026 beträgt der Förderanteil 5 %. Somit kann der aufzubringende Eigenmittelanteil kommunaler Förderungswerber weiter reduziert werden.
 

Förderungsvoraussetzungen

  • Abstimmung mit der wasserwirtschaftlichen Planung und dem Hochwasserschutz

  • Förderung durch das jeweilige Bundesland

  • Vorliegen der erforderlichen Bescheide (Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.)

  • Förderungsantrag muss vor Baubeginn eingelangt sein

Neptun Staatspreis für Wasser

Der Neptun Staatspreis für Wasser ist Österreichs bedeutendster Umwelt- und Innovationspreis für nachhaltige Wasserprojekte und verdeutlicht vor allem die Bedeutung der wichtigen Ressource Wasser.

Gemeinden, wie auch Verbände, Vereine, Unternehmen, touristische Initiativen aber auch Privatpersonen haben hier die Möglichkeit, sich auch mit Gewässerökologieprojekten in der Kategorie „WasserREGIONAL" zu beteiligen.

Detaillierte Informationen dazu sind auf der offiziellen Webseite des Neptun Staatspreises für Wasser zu finden: www.neptun-staatspreis.at

Weiterführende Informationen