Förderung Gewässerökologie im nationalen GAP-Strategieplan

Traisenmündung beim Donaukraftwerk Altenwörth
Foto: BML / Alexander Haiden

Mit Anfang 2023 sind die Sonderrichtlinien für LE-Projektförderungen im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans in Kraft getreten. Diese beinhalten auch die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von kleinen und mittleren Fließgewässern im ländlichen Raum.

Die im bisherigen LE 14-22 Programm enthaltenen Förderungen für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes werden im GAP-Strategieplan 2023-2027 fortgeführt und inhaltlich erweitert. Bis 2027 stehen Förderungsmittel von insgesamt 26 Millionen Euro für Maßnahmen zur Herstellung eines guten ökologischen Zustandes kleiner und mittlerer Fließgewässer zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt zu rund 44 % von der EU, die nationale Kofinanzierung wird zu 60 % vom Bund und zu 40 % von den Ländern übernommen.
 

Förderung für Unternehmen

In Österreich ist die Wasserkraft eine der wichtigsten Erzeugungsquellen für erneuerbare Energien. Gleichzeitig stellen diese Anlagen aber auch Barrieren für den Geschiebetransport und die Fischwanderung dar. Daher bedarf es geeigneter Maßnahmen, um die dadurch entstehenden negativen ökologischen Auswirkungen auf die Gewässer zu reduzieren. Die Förderung Gewässerökologie im GAP-Strategieplan unterstützt dabei gewässerökologische Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit an bestehenden Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung von bis zu 500 Kilowatt (kW). Weiters werden Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen und Gutachten, die im Zusammenhang dieser Maßnahmen stehen, durch den nationalen GAP-Strategieplan gefördert.

Das Förderungsausmaß richtet sich bei Antragsstellern, die dem EU-Wettbewerbsrecht unterliegen (z.B. Betreiber von Wasserkraftanlagen), nach der Unternehmensgröße. Die Höhe der Förderung beträgt für große Unternehmen maximal 40 %, für mittlere Unternehmen maximal 50 % und für kleine Unternehmen maximal 60 % der förderungsfähigen Investitionskosten.

Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen und ist mit 100.000 Euro je Projekt begrenzt.
 

Abwicklung der Förderung

Die Förderungsabwicklung erfolgt in digitaler Form durch die Abwicklungsstelle des Bundes, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Projekte können über die Online-Plattform www.meinefoerderung.at einfach und übersichtlich eingereicht werden.

 

Weiterführende Informationen