Förderung Gewässerökologie im nationalen GAP-Strategieplan

Traisenmündung beim Donaukraftwerk Altenwörth
Foto: BML / Alexander Haiden

Mit Anfang 2023 sind die Sonderrichtlinien für LE-Projektförderungen im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans in Kraft getreten. Diese beinhalten auch die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von kleinen und mittleren Fließgewässern im ländlichen Raum.

Die im bisherigen LE 14-22 Programm enthaltenen Förderungen für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands werden im GAP-Strategieplan 2023-2027 fortgeführt und inhaltlich erweitert. Bis 2027 stehen nun in Summe Förderungsmittel in der Höhe von 26 Millionen Euro für Maßnahmen zur Herstellung des guten ökologischen Zustandes kleiner und mittlerer Fließgewässer zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt zu rund 44 % von der EU, die nationale Kofinanzierung wird zu 60 % vom Bund und zu 40 % von den Ländern übernommen.

Das Förderungsprogramm legt einen Fokus auf die Förderung der Verbesserung der Durchgängigkeit bei bestehenden Kleinwasserkraftanlagen. In Österreich ist die Wasserkraft eine der wichtigsten Erzeugungsquellen für erneuerbare Energien. Gleichzeitig stellen diese Anlagen aber auch Barrieren für den Geschiebetransport und die Fischwanderung dar. Daher bedarf es geeigneter Maßnahmen, um die dadurch entstehenden negativen ökologischen Auswirkungen auf die Gewässer zu reduzieren. Die Förderung Gewässerökologie im GAP-Strategieplan unterstützt gewässerökologische Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit an bestehenden Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung bis zu 500 kW.

Je nach Unternehmensgröße beträgt das Förderungsausmaß 40 % bis 60 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen und ist mit 100.000 Euro je Projekt begrenzt.

Neben der Herstellung der Durchgängigkeit, können auch kommunale Projekte zur Restrukturierung morphologisch veränderter Gewässerstrecken bei Fließgewässern mit einer Einzugsgebietsgröße bis 500 km² im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden. In diesem Fall beträgt das Förderungsausmaß 90 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen und wird bis zu einer Höhe der förderungsfähigen Investitionskosten von 500.000 Euro gewährt.

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