Hohe Förderungsmöglichkeiten für Gewässerökologieprojekte von Gemeinden

Eine Illustration zeigt verschiedene Flussbewohnende wie Fische, Vögel, Libellen, einen Frosch etc. sowie Kinder, die in und am Fluss mit einem Papierboot und Drachen spielen, Erwachsene nutzen den Fluss zum Radfahren und zur Erholung auf einer Bank
Foto: BML/Mira Zenz

Mit der Förderung Gewässerökologie für kommunale Förderungswerbende werden Gemeinden bei der Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen unterstützt. In einem neuen Folder sind die Förderungsmöglichkeiten übersichtlich zusammengefasst.

Um den vielfältigen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden, wurden in Österreich in der Vergangenheit viele Flüsse begradigt und verbaut. Bei der Nutzbarmachung von Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken oder bei Belangen des Hochwasserschutzes stand damals der ökologische Zustand der Gewässer vielfach nicht im Vordergrund, was die wertvollen Ökosysteme - welche Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen bieten - immer weiter unter Druck setzte.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Gewässer wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen - es gibt aber noch viel zu tun! Die Förderung Gewässerökologie für kommunale Förderungswerbende bietet Gemeinden eine gute Möglichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung des gewässerökologischen Zustandes umzusetzen.

Förderungsmöglichkeiten

Bis 2027 stehen durch das Umweltförderungsgesetz (UFG) insgesamt 200 Millionen Euro an Fördergeldern für gewässerökologische Maßnahmen zur Verfügung, welche auf die Erhaltung, Vernetzung und Wiederherstellung von Gewässerlebensräumen abzielen.

Unterstützt werden sowohl Umsetzungsprojekte zur Restrukturierung morphologische veränderter Fließgewässerstrecken als auch solche zur Verbesserung der Durchgängigkeit. Details dazu können in den Förderungsrichtlinien nachgelesen werden.

Die eingereichten Projekte werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft mit bis zu 60 % der förderungsfähigen Investitionskosten gefördert. Zusätzlich wird eine Förderung des jeweiligen Bundeslandes gewährt. Darüber hinaus werden bis Ende 2026 auch Förderungsmittel aus dem Biodiversitätsfonds des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bereitgestellt. Auf diese Weise kann der notwendige Eigenmittelanteil auf 2 bis 5 % verringert werden.