WTO-Verpflichtungen der EU

Wasserwerk
Foto: BML / Alexander Haiden

Markus F. Hofreither WTO-Verpflichtungen der EU und GAP-Reform 2013 Passen „begrünte“ Direktzahlungen in die „Greenbox“?

Die Diskussion um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach dem Jahr 2013 ist vom Bemühen um die Erhaltung des Status Quo geprägt. Allein der künftige Budgetrahmen sowie die Leistungen der GAP bei der der Bereitstellung öffentlicher Güter beinhalten ein gewisses Veränderungspotential. Die Kompatibilität der Reformelemente der GAP 2014-20 mit den WTO-Verpflichtungen der EU wird kaum thematisiert.

Dieser Beitrag beleuchtet mögliche Spannungen zwischen der ersten Säule der künftigen GAP und den bestehenden bzw. nach Abschluss der laufenden Doha-Runde erwarteten Handelsregeln. Mögliche Problemzonen im Sinne einer Angreifbarkeit des Green Box-Status durch andere WTO-Mitglieder sind u.a. der implizite Produktionsbezug als Voraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen und die im Durchschnitt über den entstehenden Zusatzkosten liegende Prämierung der „Greening“-Komponente der GAP.
 

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