Rechtliche Grundlagen zur Holzproduktion im Kurzumtrieb in Österreich

F.S. Deim, R.E. Groiss und P. Liebhard Rechtliche Grundlagen zur Holzproduktion im Kurzumtrieb in Österreich

Der stetig steigende Bedarf an Hackgut von jährlich ca. 2 % für die energetische und stoffliche Verwertung erfordert neben einer höheren Aufbringungsmenge aus der Forstwirtschaft eine Ausweitung der Kurzumtriebsanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.


 

Die Holzproduktion im Kurzumtrieb ist in § 1a Abs 5 ForstG 1975 idF BGBl I Nr 55/2007 verankert. In den Bundesländern, in denen sich ein Großteil des österreichischen Ackerbaugebietes befindet, wie Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland, gibt es hierfür bereits Teilregulierungen.
 
Das Kernproblem der Rechtslage zur Holzproduktion im Kurzumtrieb liegt in der Verknüpfung von sowohl landwirtschaftlichen als auch forstwirtschaftlichen Belangen mit einer Vielzahl von Normen des Bundes und der Länder, welche Einfluss auf Auspflanzen, Bewirtschaften oder Beseitigen einer Kurzumtriebsanlage in Österreich ausüben.

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