Förderung der landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete in den neuen Mitgliedstaaten der EU

T. Dax und I. Machold Förderung der landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete in den neuen Mitgliedstaaten der EU

Die Förderung der benachteiligten Gebiete hat für die neuen Mitgliedstaaten der EU eine besondere Bedeutung.


 

Seit der Einführung der Richtlinie 75/268 für die Landwirtschaft im Berggebiet und Hügelland und anderen benachteiligten Gebieten (mountain and hill farming and farming in certain less-favoured areas) im Jahr 1975 können Landwirte in bestimmten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten durch Direkt- oder Ausgleichszahlungen speziell unterstützt werden. Dies stellt einen Wendepunkt in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dar, da damit erstmals ein explizit territorialer Zugang bei der Gewährung von Fördergeldern gewählt wurde.
Seither wurde die Fördermaßnahme benachteiligter Gebiete auf alle EU-Länder angewandt und nach und nach in ihrer Anwendung ausgeweitet. Auch in den Neuen Mitgliedstaaten (NMS) sind viele Gebiete von besonderen Produktionserschwernissen in der Landwirtschaft betroffen. Für diese Regionen ist die Beachtung der wirtschaftlichen Erschwernisse auch vor dem generellen regionalpolitischen Hintergrund von zentraler Bedeutung.

Dieser Beitrag präsentiert ausgewählte Informationen aus der Analyse der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (Dax und Machold 2006); eine Fülle weiterer Informationen ist in der publizierten EU-Studie (IEEP 2006) verfügbar.

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