Auswirkungen von Rodungen in Energieholzkulturen

P. Trinkhaus und C. Rinesch Auswirkungen von Rodungen auf verschiedene bodenökologische Parameter in Energieholzkulturen

Energieholzkulturen gelten laut Forstgesetznovelle 1987 nicht als Wald, wenn sie innerhalb von 10 Jahren nach der Bestandesbegründung als solche angemeldet werden und die Umtriebsintervalle (= Zeitraum zwischen zwei Holzernten) nicht länger als 30 Jahre betragen.

Im letzten Jahrzehnt wurden ökologische Untersuchungen in Energieholzkulturen auf Versuchsflächen in Krottendorf bei Weiz und in Nestelbach bei Graz (beides Oststeiermark) durchgeführt.

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