Die Umsetzung der EU Agrarreform

M. Reeh Berechnung und Zuteilung der einheitlichen Betriebsprämie

Bisher wurden im EU-Marktordnungsbereich Prämien (Direktzahlungen) nur dann bezahlt, wenn eine bestimmte Leistung (zum Beispiel Getreideanbau, Rinderhaltung) erbracht wurde. Die meisten der Prämien aus den Marktordnungssektoren werden nunmehr zusammengefasst und in einer einheitlichen Betriebsprämie gebündelt. Diese Änderung wird Entkoppelung genannt. 

Einheitliche Betriebsprämie
Die Einheitliche Betriebsprämie wird 2005 eingeführt und stellt die praktische Umsetzung der Entkoppelung dar. In die Betriebsprämie werden bisherige Direktzahlungen einbezogen.
Im Prinzip kann gesagt werden, dass es sich auf die Höhe der Betriebsprämie nicht mehr auswirkt, welche Kulturart angebaut wird, sofern diese beihilfefähig ist. Es können beispielsweise Weizen, Grünfutter oder Zuckerrüben angebaut werden – die Betriebsprämie wird sich dadurch nicht ändern.

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