Zur Anwendung Wein-Online

Screenshot der Homepage Wein online
Foto: BML

Ihr digitales Amt für Anträge und Meldungen gemäß Weingesetz

       ---->   Anmeldung zu Wein-Online

Wein-Online dient zur Abgabe von

  • Bestandsmeldung Abgabezeitraum: 16.07. - 15.08.
  • Erntemeldung Abgabezeitraum: 16.11. - 15.12.
  • Stammdatenergebungsblatt: 16.11. - 15.12.
  • Antragstellung einer staatlichen Prüfnummer

und zum Abrufen und Ausdruck von

  • Bestandsmeldung
  • Erntemeldung
  • Mostwägerbestätigung
  • Bescheid staatliche Prüfnummer
  • Antragskopie staatliche Prüfnummer
  • Transportbescheinigung

sowie das digitale Amt 

Mit 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft. Dieses Recht wird für die Weinwirtschaft in der Applikation wein-online umgesetzt. Es besteht die Möglichkeit ohne Bürgerkarte oder Handysignatur

  • Bescheide auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer samt Untersuchungszeugnissen,
  • Aufforderungen zur Mängelbehebung,
  • Schreiben zum Entgeltsrückstandsverfahren,
  • Abweisungen wegen nicht Begleichung von Entgeltrückständen,
  • zurückweisende Bescheide
  • Bescheide zur Vorschreibung der Mostwägergebühren

zu empfangen.

  • Parteiengehöre,
  • Ablehnungen zur Erteilung der staatlichen Prüfnummer

können ausschließlich mit Bürgerkarte oder Handysignatur erhalten werden.

Anmeldungen zum „Digitalen Amt“ sind beim Einstieg in wein-online ab 1.1.2020 möglich.

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