Zur Anwendung Wein-Online
Ihr digitales Amt für Anträge und Meldungen gemäß Weingesetz
----> Anmeldung zu Wein-Online
Wein-Online dient zur Abgabe von
- Bestandsmeldung Abgabezeitraum: 16.07. - 15.08.
- Erntemeldung Abgabezeitraum: 16.11. - 15.12.
- Stammdatenerhebungsblatt: 16.11. - 15.12.
- Antragstellung einer staatlichen Prüfnummer
und zum Abrufen und Ausdruck von
- Bestandsmeldung
- Erntemeldung
- Mostwägerbestätigung
- Bescheid staatliche Prüfnummer
- Antragskopie staatliche Prüfnummer
- Transportbescheinigung
sowie das digitale Amt
Mit 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft. Dieses Recht wird für die Weinwirtschaft in der Applikation wein-online umgesetzt. Es besteht die Möglichkeit ohne Bürgerkarte oder Handysignatur
- Bescheide auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer samt Untersuchungszeugnissen,
- Aufforderungen zur Mängelbehebung,
- Schreiben zum Entgeltsrückstandsverfahren,
- Abweisungen wegen nicht Begleichung von Entgeltrückständen,
- zurückweisende Bescheide
- Bescheide zur Vorschreibung der Mostwägergebühren
zu empfangen.
- Parteiengehöre,
- Ablehnungen zur Erteilung der staatlichen Prüfnummer
können ausschließlich mit Bürgerkarte oder Handysignatur erhalten werden.
Anmeldungen zum „Digitalen Amt“ sind beim Einstieg in wein-online ab 1.1.2020 möglich.