Erntemeldung und Stammdatenerhebungsblatt 2024
Elektronische Abgabe der Erntemeldung und des Stammdatenerhebungsblattes 2024 Zeitraum: 16. November bis 15. Dezember 2024
Es wird in Erinnerung gerufen, dass mit der Neuregelung der Einhebung des Agrarmarkt Austria-Marketingbeitrages das Weingesetz dahingehend geändert wurde, dass die Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt von Betrieben mit einer Ernte von Trauben aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurde, auf digitalem Weg abzugeben sind. Dazu wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft allen betroffenen Betrieben im Herbst 2013 ein Informationsschreiben und der Zugangscode für die elektronische Abgabe übermittelt. Die elektronische Abgabe ist verpflichtend im Zeitraum 16. November bis 15. Dezember vorzunehmen.
Lediglich Betriebe mit einer geringeren Menge an Trauben können wählen, ob sie die Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt weiterhin bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgeben oder ebenso die elektronische Abgabemöglichkeit nutzen. Sie sind aber nicht von der Abgabe der Erntemeldung und des Stammdatenerhebungsblattes befreit.
Jene Betriebe, die keine technische Möglichkeit haben, ihre Meldungen elektronisch abzugeben, können sich diesbezüglich an die zuständige Interessensvertretung (Bezirksbauernkammer) wenden.
Weinhandelsbetriebe sind im obigen Zeitraum zur Abgabe des Stammdatenerhebungsblattes in elektronischer Form verpflichtet.
Für weitere Rückfragen hinsichtlich der Anwendung der Applikation Wein-Online steht das Betreuungsteam im Landwirtschaftsministerium gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich an:
Dipl.-Ing. Vera Ebner Tel. 01/71100-60 2859
Ferdinand Schmidt Tel. 01/71100-60 2862
Martina Pittner Tel. 01/71100-60 2798
Gerhard Pitzinger Tel. 01/71100-60 2781