Soforthilfe Frost: Deutlich mehr Betriebe erhalten Geld, dafür weniger

Weingärten
Foto: BML / UBA/Gröger

Für frostgeschädigte Weinbaubetriebe gibt es finanzielle Unterstützung: 869 Betriebe, die vom Spätfrost betroffen waren, erhalten eine EU-Soforthilfe.

Bei der Soforthilfe für Frostschäden im Wein war der Andrang weitaus höher als angenommen. Nach übereinstimmenden Schätzungen aller Beteiligten wurden im Spätsommer 150 bis 200 Spätfrost-geschädigte Weinbaubetriebe eruiert und die Fördermaßnahme darauf ausgerichtet. Tatsächlich wurden bis Mitte Oktober Anträge von wesentlich mehr Betrieben eingereicht. 869 Weinbaubetriebe profitieren nun von der außerordentlichen Soforthilfe der Europäischen Union, allerdings stehen in Summe nur 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit allen Geschädigten geholfen werden kann, erfolgt eine aliquote Kürzung des Zuschusses je antragstellender Person. Daraus ergeben sich nun Beträge zwischen circa 250 und 450 Euro pro Hektar.

Die Auszahlungen sind noch vor Ende Dezember 2024 durch die AMA geplant, die Bescheide werden ab Mitte Jänner 2025 zugestellt.