EU-Kommission bestätigt: Nationales Glyphosat-Totalverbot EU-rechtlich nicht möglich
Die Europäische Kommission hat zur Initiative für ein österreichisches Glyphosat-Totalverbot ihre Stellungnahme abgegeben. Zum vor drei Monaten eingebrachten Gesetzesentwurf hält die Kommission unmissverständlich fest, dass ein solches Verbot nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist. Damit wird die bisherige Rechtsmeinung des Landwirtschaftsministeriums bestätigt.
Wie bereits das Gutachten von Europarechtsexperten Obwexer dargelegt hat, sind nationale Alleingänge bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Rechtsverständnis der EU nicht zulässig.
Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission fest, dass keine spezifisch österreichischen Probleme nachgewiesen werden konnten, die ein vollständiges Verbot von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln rechtfertigen würden. Das Vorsorgeprinzip ist bereits bei der Wirkstoff-Genehmigung allgemein und auch bei der Beurteilung von Glyphosat berücksichtigt worden.
Eine negative Stellungnahme zu einem nationalen Alleingang Österreichs bei einem Glyphosat-Totalverbot hat auch die Tschechische Republik bei der Kommission abgeben. Diese Stellungnahme hat aufschiebende Wirkung, die Frist für weitere Stellungnahmen verlängert sich dadurch um drei Monate bis Mitte November 2020. Ein zwischenzeitlicher Beschluss eines Glyphosat-Totalverbotes wäre ein klarer Verfahrensfehler, der die Vollziehung des Verbotes unzulässig machen würde.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt auf Basis von Prüf- und Risikobewertungsverfahren
Österreich ist aufgefordert, die Bemerkungen der Kommission zu berücksichtigen. Die EU-Kommission verwies in ihren Anmerkungen auch auf den laufenden Prozess der Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat durch die Europäische Kommission, der im Dezember 2019 begonnen hat: "Im Rahmen der in den Rechtsvorschriften der Union vorgesehenen Garantien wird die Bewertung auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen".