Feuerbrand in Österreich
Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Krankheit verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der Familie der Rosengewächse. Der Erreger der Krankheit ist das Bakterium Erwinia amylovora.
Als Ursprungsland des Feuerbrandes gelten die USA, wo schon vor 200 Jahren über diese Krankheit berichtet worden ist. In Europa trat Feuerbrand erstmals 1957 in Südengland auf und wurde bisher in nahezu allen europäischen Ländern nachgewiesen.
Der Feuerbrand stellt eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für anfällige Ziergehölzarten dar! Bedroht sind sowohl der Erwerbsobstbau und der landschaftsprägende Streuobstbau als auch Baumschulen, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen.
In Österreich wurde Feuerbrand das erste Mal 1993 in Vorarlberg nachgewiesen. In der Folge wurden weitere Infektionsherde auch in allen übrigen Bundesländern festgestellt.
Zu den von Feuerbrand gefährdeten Hauptwirtspflanzen zählen vor allem der Apfel (Malus), die Birne (Pyrus), die Quitte (Cydonia), die Zwergmispel (Cotoneaster), der Weißdorn (Crataegus), der Feuerdorn (Pyracantha), die Eberesche (Sorbus), die Zierquitte (Chaenomeles) und die Mispel (Mespilus).
Krankheitsbild
An allen Wirtspflanzen treten die gleichen Krankheitssymptome auf, jedoch kann ihre Ausprägung je nach Pflanzenzustand, Sorte oder Klima unterschiedlich sein. Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken plötzlich und verfärben sich braun oder schwarz. Infizierte Triebe erscheinen zunächst fahlgrün, um alsbald unter Braun- bis Schwarzfärbung zu vertrocknen. Dabei krümmen sich die Triebspitzen infolge des Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten. Bei feuchtem Wetter treten aus den Befallsstellen weißliche, später braun werdende Tropfen klebrigen Bakterienschleims. Unter der Rinde frisch befallener Bäume ist das Holz meist rotbraun verfärbt und von klebrigem Bakterienschleim durchsetzt, der alsbald aus der Rinde hervorbricht. Gegen Ende der Vegetationszeit kommt die Ausbreitung der Bakterien zum Stillstand. Erkrankte Rindenpartien sinken ein, wodurch zwischen krankem und gesundem Gewebe eine deutliche Grenzlinie entsteht. Innerhalb der krebsartigen Brandherde sterben die Bakterien bis auf wenige ab, die sich im Frühjahr rasch vermehren und den Ausgangspunkt für neue Infektionen bilden. Über den Winter hinweg bleiben an den wie verbrannt aussehenden Zweigpartien die abgestorbenen Blätter und geschrumpften Früchte hängen.
Ausbreitung
Über größere Entfernungen hinweg wird Feuerbrand vielfach mit verseuchtem Pflanzmaterial oder kontaminierten Gegenständen verbreitet. Auch Zugvögel (Stare, Drosseln), an deren Schnäbel und Krallen Bakterien haften, dürften ihn über weite Strecken verschleppen. Im Nahbereich erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch Regen, Wind, und Insekten. Überträger sind entweder Bienen, Hummeln, Wespen und Fliegen, die Blüteninfektionen auslösen, oder Pflanzensauger (Blattläuse, Wanzen, Zikaden), die für das Zustandekommen von Triebinfektionen sorgen. Letztere entstehen aber auch nach mechanischen Verletzungen, zum Beispiel Hagelschlag. Bei Übertragung des Feuerbrandes innerhalb einer Obstanlage kommt den Schnittwerkzeugen große Bedeutung zu. Während der Vegetationszeit breitet sich der Feuerbrand besonders bei feucht-warmem Wetter (Temperaturen über 18 Grad Celsius und einer Luftfeuchtigkeit von über 70 Prozent) sehr rasch aus.
Infektionsvorgänge
In den Blüten stellen vor allem die Narben bevorzugte Eintrittspforten dar. Von den Blüten aus wandern die Bakterien über den Blütenstiel in die jungen Zweige, von dort abwärts in die stärkeren Äste, den Stamm und schließlich in die Wurzeln. Nach der Übertragung auf Triebe anfälliger Wirtspflanzen dringt der Erreger durch natürliche Öffnungen (Atemporen, Spaltöffnungen) oder durch Wunden ein. Die Ausbreitung des Erregers innerhalb einer Wirtspflanze erfolgt deutlich schneller in jungen als in älteren Trieben. Frühestens 100 Stunden nach der Infektion können erste Absterbeerscheinungen sichtbar werden. Innerhalb von 2 bis 3 Wochen kann etwa ein junger Birnbaum abgestorben sein.
Maßnahmen
Das Verbringen von Feuerbrandwirtspflanzen ist im Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Pflanzenschutzgesetz 2011) und in der Pflanzenschutzverordnung 2011 geregelt. Zur Verhinderung einer Einschleppung durch verseuchtes Pflanzenmaterial ist es wichtig, dass das Pflanzenmaterial aus einem feuerbrandfreien Gebiet stammt. Die Bekämpfung der Krankheit ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Feuerbrandwirtspflanzen sollten von Beginn der Blüte bis zum Ende der Vegetationsperiode auf mögliche Symptome beobachtet werden. In gefährdeten Gebieten ist es nach feucht-warmen Witterungsperioden notwendig, Obstanlagen, Baumschulen, Parks und Hausgärten mehrmals auf einen möglichen Feuerbrandbefall zu kontrollieren. Die Auspflanzung von Feuerbrand-Wirtspflanzen als Ziergehölze sollte möglichst eingeschränkt werden, es gibt ein ausreichendes Angebot an Ziergehölzen, die keine Wirtspflanzen des Feuerbrandes sind. Da hohe Stickstoffgaben den Feuerbrand stark fördern, ist auch auf eine ausgewogene Düngung zu achten. Bei Feuerbrand-Befall, müssen stark geschädigte Pflanzen sofort gerodet und an Ort und Stelle verbrannt werden, da der Erreger auch an gerodetem Holz monatelang überleben kann. Bei weniger geschädigten Pflanzen genügt unter Umständen das Ausschneiden erkrankter Äste, wobei der Schnitt im gesunden Holz zu führen ist. Um eine Verschleppung der Krankheit zu vermeiden, sind bei allen Arbeiten in befallenen Anlagen die Schnittwerkzeuge, Hände und das Schuhwerk zu desinfizieren. (zum Beispiel Alkohol 70 Prozent, 30 Minuten). Auf chemischem Wege ist Feuerbrand derzeit nur mit Einschränkungen bekämpfbar.
Zur eindeutigen Diagnose von Feuerbrand ist eine Laboruntersuchung notwendig!
Für Feuerbrand gilt in manchen Bundesländern eine Meldepflicht! Für genauere Informationen zur Meldepflicht wenden Sie sich bitte an den jeweiligen amtlichen Pflanzenschutzdienst in Ihrem Bundesland.
Kontakt:
Fachliche Fragen (Biologie des Erregers, Diagnose, Bekämpfungsmaßnahmen):
- Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, +43 (0) 505 55-33326; pflanzengesundheit@ages.at